Es war richtig und notwendig, sich gegen geplanten Nazi-Aufmarsch in Dresden mit friedlichen Mitteln zur Wehr zu setzen

Erklärung des Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn, zum Schreiben der Staatsanwaltschaft Dresden an ihn wegen des 13. Februar in Dresden:

die Staatsanwaltschaft Dresden hat mir mit Schreiben vom 4. März 2010 mitgeteilt, dass Sie beabsichtigt, gegen mich als Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag wegen meiner federführenden Beteiligung an den Protestaktionen gegen den geplanten Nazi-Aufmarsch am 13. Februar in Dresden Anklage zu erheben.

Zugleich wurde mir bedeutet, dass von der Erhebung einer öffentlichen Klage abgesehen werden und das Verfahren nach § 153a Strafprozessordnung eingestellt werden könne, sofern ich bis zum 1. April einen Geldbetrag an einen konkret benannten Verein entrichte.

Ich habe Sie heute hier zu dieser Pressekonferenz eingeladen, um Ihnen mitzuteilen, wie ich mich in der fraglichen Angelegenheit entschieden habe.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Ich bin der festen Überzeugung, dass weder die vielen tausend friedlichen Demonstranten, die sich am 13. Februar den Nazis entgegen stellten, noch ich persönlich etwas Unrechtes getan haben.

Es war richtig und es war notwendig, sich gegen den geplanten Nazi-Aufmarsch in Dresden mit friedlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Dieses zivilgesellschaftliche Engagement darf nicht kriminalisiert werden.

Aus diesem Grund kann und werde ich auf die Offerte der Staatsanwaltschaft nicht eingehen. Ich werde daher die gesetzte Frist ohne Geldzahlung verstreichen lassen.

Ich will allerdings hier auch deutlich machen, dass ich mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht und erst nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände getroffen habe. Denn es sprach durchaus einiges dafür, das Angebot der Staatsanwaltschaft ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

Wenn es tatsächlich möglich wäre, dass einige wenige Politiker der LINKEN quasi stellvertretend für alle anderen Beteiligten die Verantwortung für die Blockaden übernehmen und mit der Zahlung eines für Abgeordnete eher symbolischen Geldbetrages, noch dazu an einen Verein, der sich gegen Rechtsextremismus engagiert, die juristischen Verfahren insgesamt ad acta zu legen und damit eventuell viele hundert oder gar mehrere tausend Menschen vor Strafverfolgungsmaßnahmen bewahren zu können, dann ist dies eine Sache, die zumindest gründlich geprüft werden muss.

Hinzu kommen natürlich auch persönliche Erwägungen. Ich habe als Fraktionsvorsitzender im Landtag wahrlich genug zu tun und daher weder Zeit noch Kraft und schon gar keine Lust, mich in einen womöglich jahrelangen Rechtsstreit zu begeben, der im Zweifel vor dem Bundesverfassungsgericht endet. Das würde sich wohl jeder gern ersparen. Ich hätte diese Möglichkeit immer noch, wenn ich in den nächsten Stunden die von der Staatsanwaltschaft geforderte Erklärung unterschreiben würde.

Dennoch habe ich mich für den unbequemeren Weg entschieden und ich möchte Ihnen gern meine Beweggründe dafür erläutern.

Nach den gestrigen Aussagen von Oberstaatsanwalt Avenarius laufen gegenwärtig etwa 20 Prüfvorgänge gegen Abgeordnete der LINKEN aus Länderparlamenten und dem Deutschen Bundestag. Ich sei bislang der einzige, der ein förmliches Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten habe. Warum dies so ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Aber ich fühle mich durchaus geehrt, und in der Tat war die Protestform der öffentlichen Fraktionssitzung unter freiem Himmel meine Idee. Dass uns dabei zahlreiche Mitglieder der Landtage in Thüringen und Hessen sowie Abgeordnete aus dem Europäischen Parlament, dem Deutschen Bundestag sowie aus Tschechien und Polen unterstützt haben, zeigt, dass es sich bei den Protesten gegen den Naziaufmarsch wahrlich nicht um ein Ereignis von lokaler Bedeutung gehandelt hat.

Nun bin ich also der erste, der das fragliche Schreiben der Staatsanwaltschaft in den Händen hält, und ich muss mich dazu verhalten. Doch wie immer ich mich entscheide: Es ist völlig ungewiss, wer als nächstes in gleicher Sache Post erhält. Angenommen, ich akzeptiere die Geldzahlung, dann wird zwar das Verfahren gegen mich eingestellt. Ich habe aber keinerlei Einfluss darauf, was andere tun und es gibt daher auch keine Garantie, dass Strafverfahren dann nicht auch auf einen deutlich größeren Personenkreis ausgeweitet werden.

Auch will ich unbedingt dem Verdacht entgegentreten, es gebe irgendeine Sonderregelung für Politiker, die sich vielleicht „freikaufen“ könnten, während die allermeisten der engagierten Protestierer gegen den Nazi-Aufmarsch sich im Zweifel dann doch den normalen juristischen Verfahren stellen müssen. Insofern hat meine Entscheidung auch eine gewisse Signalwirkung.

Und das bedeutet für mich: Gerade weil ich als Abgeordneter noch unter besonderen Schutz der Immunität stehe, erkläre ich mich mit der großen Mehrheit jener friedlichen Gegendemonstranten solidarisch, die über einen solchen Schutz nicht verfügen.

Die parlamentarische Immunität schützt grundsätzlich nicht vor Strafverfolgung, und sie kann in bestimmten Fällen durch einen Beschluss des jeweiligen Parlaments auch aufgehoben werden.

Aber ich frage mit aller Deutlichkeit: Sollte es im 65. Jahr nach der Befreiung vom Faschismus und dem Ende des 2. Weltkrieges in Deutschland tatsächlich möglich sein, dass eine Landtagsmehrheit die Immunität eines Abgeordneten aufhebt, weil er sich friedlich einem Nazi-Aufmarsch entgegengestellt hat?

Medienberichten zufolge gibt es ja auch Überlegungen der Staatsanwaltschaft, die Bundestagsabgeordnete Petra Pau wegen ihrer Teilnahme an den Protestaktionen anzuklagen.

Will die sächsische Justiz wirklich, dass im Deutschen Bundestag darüber abgestimmt werden muss, ob die Vizepräsidentin des Parlaments wegen eines klaren politischen Bekenntnisses gegen Neonazi-Aktivitäten strafrechtlich verfolgt werden darf? Dies wäre ein Skandal, der Deutschland und vor allem Sachsen europaweit in die Schlagzeilen bringen würde!

Zu diesem Punkt eine letzte Anmerkung: Ich sollte eigentlich in der kommenden Woche den Ministerpräsidenten auf einer Reise nach Israel begleiten, die aufgrund innenpolitischer Termine aus nachvollziehbaren Gründen leider abgesagt wurde. Ich habe mir in den letzten Tagen bei meiner Abwägung auch immer wieder die Frage gestellt, was unsere Gastgeber in Tel Aviv und Jerusalem wohl sagen würden, wenn ich ihnen im Gespräch erzählt hätte, dass ich in Deutschland wegen friedlichen Protesten gegen einen geplanten Nazi-Aufmarsch im Zweifel sogar vor Gericht gestellt werden soll.

Meine Entscheidung hat aber nicht zuletzt auch mit den sich zum Teil widersprechenden und damit irreführenden öffentlichen Äußerungen der Dresdner Staatsanwaltschaft zu tun. In offiziellen Erklärungen war wiederholt die Rede davon, dass ich eine Geldbuße entrichten solle, um einem Strafverfahren zu entgehen. Die Zahlung einer Geldbuße setzt jedoch die Anerkennung einer strafbaren Handlung voraus. Das jedoch ist abwegig.

Dass der Begriff „Geldbuße“ später von der Staatsanwaltschaft zurückgenommen wurde, macht die Sache nicht besser. Mir jedoch blieb danach für meine Entscheidung kaum noch eine andere Wahl.

Ich persönlich weiß natürlich, dass die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 153a StPO mit der Zahlung eines Geldbetrages kein Schuldeingeständnis ist und auch nicht als Vorstrafe gilt.

Nachdem aber sowohl in Agenturmeldungen wie auch in Fernsehberichten und Zeitungsartikeln von drohenden Geldbußen die Rede war, die ich zahlen solle, und dies ganz offenkundig bei vielen Bürgern und nach den Medienberichten noch verstärkt als Bestrafung gesehen wird, bleibt mir eigentlich keine andere Möglichkeit, als dies durch meine Entscheidung gerade zu rücken. Wenn es wirklich darum gegangen sein sollte, mich zu einem irgendwie gearteten Kompromiss zu bewegen, dann waren die divergierenden öffentlichen Äußerungen der Staatsanwaltschaft hier alles andere als hilfreich.

Ich unterstelle ja durchaus, dass Herr Avenarius eine gute Absicht verfolgte, als er mich gestern gegenüber der Nachrichtenagentur dpa als einen „Organisator und Kopf der Blockaden“ einstufte und dennoch als „honorigen Mann“ bezeichnete.

Aber ich muss auch feststellen: Ich habe in den letzten zwei Wochen bei sämtlichen Medienanfragen keine Details aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft öffentlich gemacht. Weder den angeblichen Straftatbestand noch den in Rede stehenden Geldbetrag für die Einstellung des Verfahrens und auch nicht den Adressaten einer eventuellen Zahlung. Das hat der Sprecher der Staatsanwaltschaft nun getan, offenbar, um Druck auf mich auszuüben und meine Entscheidung zu beeinflussen. Ich halte dies für mehr als problematisch.

Aber wenn diese Dinge nun schon mal in der Öffentlichkeit sind, dann kann ich dazu auch Stellung nehmen.

Seitens der Staatsanwaltschaft wird mir nach § 21 Versammlungsgesetz die Sprengung einer Versammlung vorgeworfen. Ich bin begeistert darüber, wozu ich anscheinend im Stande bin.

Für mich allerdings ist klar: Dass die Nazis am 13. Februar in Dresden nicht marschieren konnten, war das Verdienst vieler tausend Menschen, die sich dem entgegengestellt haben. Wir als LINKE haben uns daran beteiligt, und ich bin stolz darauf!

Ich bin bekanntermaßen kein Jurist, aber ich weiß, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland neben der Versammlungsfreiheit nicht nur ein Grundrecht auf Meinungs- und Gewissensfreiheit kennt, sondern im Artikel 20 auch ein Grundrecht auf Widerstand gegen Bestrebungen, die auf die Beseitigung der rechtsstaatlich-demokratischen Ordnung gerichtet sind. Genau dieses Recht nehme ich für mich und für die vielen tausenden friedlichen Protestierer in Anspruch. Zwischen den genannten Grundrechten muss in Streitfällen eine Abwägung erfolgen.

Im vorliegenden Fall war am 13. Februar für die Zeit zwischen 12 und 17 Uhr nach einem Gerichtsbeschluss ein Aufzug der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschlands (JLO) genehmigt. Bereits ab 8 Uhr haben sich jedoch viele Menschen in die vermutete Gegend des geplanten Nazi-Aufmarsches begeben, um dort zu protestieren. Dazu gehörten auch viele Mitglieder der LINKEN, und das war auch gut so!

Entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft kannten wir aber die von der Stadt Dresden letztlich genehmigte Route des JLO-Aufzuges nicht, denn diese wurde bis zuletzt geheim gehalten.

Deshalb trafen sich die meisten Politiker der LINKEN im „Haus der Begegnung“ in der Großenhainer Straße in Dresden und wollten sich von dort aus an den Protesten gegen den Nazi-Aufmarsch beteiligen.

Ursprünglich hatten wir vor, uns zum Albertplatz zu begeben, um an den dort vorbereiteten Veranstaltungen teilzunehmen. In Abstimmung mit dem Bündnis „Nazifrei- Dresden stellt sich quer“ entschieden wir dann jedoch kurzfristig dazu, in der Hansastraße in unmittelbarer Nähe zum Neustädter Bahnhof zu bleiben.

Ganz bewusst haben wir uns – quasi als Puffer – zwischen der Polizeikette und den zu diesem frühen Zeitpunkt bereits anwesenden schätzungsweise dreitausend Menschen postiert, um durch unserem speziellen Status als Parlamentarier gegebenenfalls als Vermittler zu den Einsatzkräften agieren zu können.

Dies wurde von der Polizei auch dankbar angenommen, und selbst der Polizeipräsident des Freistaates Sachsen hat ja später erklärt, dass von den Blockaden keinerlei Gewalt ausgegangen sei.

Insofern ist es für mich auch nicht akzeptabel, dass mir und meinen Kollegen gegenüber ausweislich des mir zugesandten Schreibens der Vorwurf der

„Sprengung einer Versammlung“ erhoben wird.

Wie bereits ausgeführt, hatten wir keinerlei Kenntnis von der genehmigten Marschroute der Nazis. Wir haben uns gemeinsam mit vielen anderen zu einer Spontandemonstration zusammengefunden, die erkennbar auch von den Einsatzkräften der Polizei und deren Leitung vor Ort akzeptiert worden ist.

Und es gibt noch einen anderen, ganz zentralen Punkt, weshalb ich den Überlegungen der Dresdner Staatsanwaltschaft nicht folgen kann.

In dem an mich gerichteten Schreiben ist die Rede davon, dass der geplante JLO-Aufzug vereitelt wurde, weil wir der mehrfachen Aufforderung der Polizei zum Auseinandergehen nicht Folge geleistet hätten.

Ja, natürlich wollten wir, dass die Nazis nicht einfach durch die Stadt marschieren können, aber Fakt ist: Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Aufforderung der Polizei, den Ort der Spontandemonstration zu räumen. Dies kann ich für den Zeitraum, wo ich mich an den Aktionen auf der Hansastraße beteiligte, auch gern eidesstattlich versichern, und für den Zeitraum, wo ich nicht mehr dort war, gibt es tausende Zeugen dafür, dass weder eine Aufforderung zur Räumung des Platzes noch ein förmlicher Platzverweis ausgesprochen wurde. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft an mich enthält also eine völlig unwahre Behauptung. Auch deshalb kann ich die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen.

Was mich persönlich angeht, so habe ich bereits vor dem 13. Februar öffentlich erklärt, dass ich mich gegen eine Hierarchisierung des Gedenkens ausspreche und deshalb sowohl an den Protestaktionen in der Dresdner Neustadt als auch an der Menschenkette in der Altstadt teilnehmen werde, was ich auch getan habe.

Dies führte dazu, dass ich zu dem Zeitpunkt, als der Nazi-Aufmarsch beginnen sollte, gar nicht am Neustädter Bahnhof sein konnte. Für meine Teilnahme an der Menschenkette kann ich viele prominente Zeugen benennen, angefangen von Ministerpräsident Tillich über den Landtagspräsidenten Matthias Rößler bis hin zur Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz. Wenn es denn zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, freue ich mich darauf, sie alle dort begrüßen zu können.

Den letzten Ausschlag für meine Entscheidung, dem Ansinnen der Staatsanwaltschaft nicht zu folgen – das will ich hier ganz offen einräumen –

gab die Positionierung des Bündnisses „Nazifrei – Dresden stellt sich quer!“

Ich erlaube mir, dazu aus der gestrigen Presseerklärung der Sprecherin Lena Roth zu zitieren. Dort heiß es: „Es ist unerklärlich und bundesweit beispiellos, wie die Staatsanwaltschaft gegen Nazi-GegnerInnen vorgeht. Wir fordern alle Betroffenen auf, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen… Die Blockaden waren ein legitimes Mittel, um dem braunen Treiben Einhalt zu gebieten und stießen europaweit auf positives Medienecho. Dafür zahlen zu müssen, dass man aktiv Engagement gegen Rechts gezeigt und dazu bis zu zwölf Stunden in der Kälte ausgeharrt hat, ist absurd!“

Manch anderer mag sich vielleicht geschmeichelt fühlen, wenn er von der Staatsanwaltschaft als „Organisator und Kopf der Blockaden“ eingestuft wird.

Wir als Fraktion der LINKEN und auch ich persönlich haben uns immer als Teil eines parteiübergreifenden Bündnisse begriffen. Wir hatten und wollten keine Führungsrolle, aber natürlich sind wir bereit, die politische Mitverantwortung dafür zu übernehmen, dass die Nazis am 13. Februar 2010 in Dresden nicht marschieren konnten.

Wenn jedoch die autorisierten Vertreter des Bündnisses jedwede Geldzahlungen ablehnen, dann werde ich keine entgegen gesetzte Entscheidung treffen. Vielmehr will ich gern meine vergleichsweise exponierte Stellung zur Unterstützung des Bündnisses einsetzen.

Fest steht auch: Weder in Berlin noch in Köln, weder in Leipzig noch in Jena sind friedliche Demonstranten verfolgt und letztlich vor Gericht gestellt worden. Sachsen hätte hier ein unrühmliches Alleinstellungsmerkmal. Der Jenaer Oberbürgermeister hat sich im Übrigen höchstpersönlich an den Protestaktionen in Dresden beteiligt, wofür ich sehr dankbar bin.

Wenn nun dieses zivilgesellschaftliche Engagement, das nicht zuletzt auch der sächsische Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung eingefordert hat, kriminalisiert werden soll, dann ist dies nicht hinnehmbar!

Ich kann hier nur appellieren, bei der Strafverfolgung von antifaschistischen Aktivitäten keinen sächsischen Sonderweg zu beschreiten. Proteste gegen Nazi-Veranstaltungen müssen gerade in Deutschland legitim sein, und sie sind leider nach wie vor dringend notwendig.

Ich will abschließend gern einräumen, dass es offenkundig auch in der Dresdner Staatsanwaltschaft Verantwortliche gibt, die für eine Strategie der Deeskalation stehen. Es gab den Versuch, Brücken zu bauen, aber diese Brücken waren bei näherer Betrachtung letztlich nicht wirklich tragfähig.

Hinzu kommt der unerquickliche Umstand, dass wir hier in Sachsen leider noch immer weisungsgebundene Staatsanwaltschaften haben und insofern nicht völlig auszuschließen ist, dass bei bestimmten Entscheidungen auch politische Vorgaben eine Rolle spielen. Auch weiß ich nicht, was es für Proteste in späteren Jahren für Folgen hätte, wenn ich jetzt einfach die geforderte Geldzahlung leisten würde.

Ich sehe mich daher außerstande, mich irgendwelchen Vorgaben der Staatsanwaltschaft zu beugen.

Ich persönlich bin und bleibe gesprächsbereit. Aber eines muss klar sei: An dem Versuch, die verschiedenen Formen der Anti-Nazi-Proteste gegeneinander auszuspielen, kann und werde ich mich nicht beteiligen.

Ich war in den letzten Jahren bei den Protestaktionen dabei, ich war es in diesem Jahr und ich werde es auch im Jahr 2011 sein. Solange das Gedenken an die Opfer in Dresden durch Ewiggestrige missbraucht wird, ist Widerstand erforderlich.