Keine Zeit für Lobeshymnen – Gewaltschutz jetzt umsetzen

„Seit mittlerweile drei Jahren ist die sogenannte Istanbul-Konvention in Kraft und die Bundesregierung sollte, anstatt sich für den formalen Akt immer auf die Schultern zu klopfen, konsequenter an der Umsetzung arbeiten“, erklärt der sächsische Abgeordnete Dr. André Hahn, stellv. Vorsitzender der Fraktion DIE LNKE.

André Hahn weiter: „Im letzten Jahr sind hierzulande über 160 Frauen ermordet worden, mindestens 115.000 Frauen waren von ,häuslicher Gewalt‘ betroffen, sexualisierte und digitale Gewalt gehören für viele Frauen zu ihrem Alltag. Das Ausmaß der Gewalt an Frauen nimmt durch die Corona-Pandemie noch zu. Es fehlen deutschlandweit etwa 15.000 Frauenhausplätze, das Hilfesystem ist chronisch unterfinanziert, Zwangssterilisationen von Frauen mit Beeinträchtigungen sind tatsächlich noch immer Praxis, Migrantinnen müssen in Angst vor Abschiebungen leben, weil ihnen ein vom gewalttätigen Ehemann unabhängiges Aufenthaltsrecht verwehrt wird. Aus all diesen Gründen müssen endlich wirkungsvolle Taten von Bund und Ländern folgen und umgehend eine gesicherte Finanzierung des Hilfesystems auf den Weg gebracht werden. Gewaltschutz ist keine freiwillige Leistung, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot.

Mit Blick auf das Jubiläum der Konvention am 1. Februar bat ich die Bundesregierung mit einer Anfrage um Auskunft über den Stand der Umsetzung des Bundesförderprogramms >Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen<. In der Antwort informiert die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks (SPD) über die beiden bestehenden Förderlinien, die Innovations- sowie die Investitionslinie, sieht sich aber noch nicht imstande, eine Bewertung einzelner Konzepte vorzunehmen. Mein Eindruck: Das Förderprogramm ist sicherlich ein wichtiger Schritt, um das Hilfesystem bei Gewalt an Frauen zu verbessern. Die Hauptprobleme des Hilfe-Systems, die völlig unzureichende Finanzierung und die damit einhergehende desolate Personalsituation, werden damit allerdings leider nicht gelöst.“