Absurde Urteilsbegründung des BGH im Fall Pechstein
„Der Bundesgerichtshof hat leider die Chance vergeben, Sportlerinnen und Sportler als Zivilpersonen zu stärken und ihnen auch vor deutschen Gerichten eine Stimme zu verleihen“, erklärt André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des BGH im Fall Pechstein gegen die International Eislaufunion (ISU). André Hahn weiter:
„Claudia Pechstein ist 2009 von der ISU wegen nie bewiesener Dopingvorwürfe zu Unrecht gesperrt worden. Das bestreitet inzwischen nicht mal die ISU selbst mehr, nachdem Ärzte bei der Athletin eine vererbte Blutanomalie festgestellt haben.
Der BGH begründet sein Urteil vor allem damit, dass die Eisschnellläuferin eine Schiedsvereinbarung freiwillig unterschrieben hätte. Diese besagte, dass im Falle eines (tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen) Dopingvergehens ausschließlich der Internationale Schiedsgerichtshof (CAS) für das Verfahren zuständig sei. Der BGH räumt allerdings zugleich ein, dass Claudia Pechstein ohne die Unterschrift unter besagte Wettkampfvereinbarung nicht hätte bei der WM 2009 in Hamar starten dürfen. Nur werde eine solche Vereinbarung nicht deshalb unwirksam, weil sie damals fremdbestimmt gehandelt habe.
Diese Argumentation ist absurd. Sie wirkt wie ein Einknicken vor der Lobby der Sportverbände und zeugt von der Angst vor möglichen sportpolitischen Folgen im Falle eines Urteils zugunsten von Claudia Pechstein.
Sowohl für die Rechte der Sportlerinnen und Sportler als auch als Zeichen für eine dringend notwendige Reform des Internationalen Sportsgerichtshofes wäre ein Urteil im Sinne von Claudia Pechstein wegweisend gewesen. So ist sie erneut nicht nur materiell geschädigt worden.
Ihr ist mit der Sperre und den finanziellen Folgen offenkundig Unrecht widerfahren, doch als deutsche Athletin darf sie in Deutschland nun nicht auf Schadenersatz klagen – ein unverständliches Urteil. Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dies korrigiert.“