Mehrheit im Sportausschuss verweigert Positionierung zu den Anti-Corona-Maßnahmen beim Sport
Anstatt eines von der Koalition favorisierten schriftlichen Umlaufverfahrens gab es auf Initiative der LINKEN heute eine Sondersitzung des Sportausschusses, um mitberatend über den Entwurf von CDU/CSU und SPD für das sogenannte 3. Bevölkerungsschutzgesetz inklusive 16 (!) von der Koalition kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge abzustimmen.
Zu den „besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019“, zu denen der Bundestag das Bundesgesundheitsministerium ermächtigen soll, gehört im § 28a unter Punkt 8 die „Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen und der Sportausübung.“ Mein Antrag, diesen Satz zu ergänzen mit den Worten: „nach vorheriger Zustimmung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages“ wurde von Union und SPD ebenso abgelehnt wie mein Kompromissantrag „nach vorheriger Beteiligung des Sportausschusses.“ Hier wurde wieder einmal deutlich, dass die die Regierung tragende Mehrheit des Parlaments weiterhin nicht bereit ist, sich an der konkreten Ausgestaltung von notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie zu beteiligen und dafür dann auch Verantwortung zu übernehmen. Das überlässt man weiter der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten. Man drückt sich insbesondere vor einer Abstimmung über die massiven und aus meiner Sicht völlig unangemessenen Beschränkungen für den Sportbereich, die zumindest teilweise gelockert werden könnten.
Am Ende der Ausschusssitzung habe ich aus diesen Gründen sowie weiteren verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den gesamten Gesetzentwurf gestimmt und werde dies auch am Mittwoch in der abschließenden Beratung im Plenum des Bundestags tun.
Dr. André Hahn
Stellv. Vorsitzender und sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE