Grund- und Bürgerrechte auch in der Coronakrise wahren

„Auch in Zeiten der Corona-Krise dürfen die Grundrechte nicht ausgehebelt werden. Insbesondere Vorhaben, Handydaten zur Eindämmung der Epidemie zu nutzen, erfordern Freiwilligkeit der Handy-Nutzer, maximale Transparenz in Hinsicht auf die beteiligten Dienststellen und die Form der technischen Umsetzung. Ortungsdaten dürfen in keinem Fall zur Feststellung der Identität von Personen führen und sind streng vor Missbrauch [etwa durch Polizei und Geheimdienste] zu schützen. Leider ist Bundesgesundheitsminister Spahn zu Transparenz nicht bereit und lässt meine Fragen dazu weitgehend unbeantwortet. Offen bleibt vor allem, auf welcher Rechtsgrundlage und mit Hilfe welcher Institutionen/Mobilfunkanbieter das Robert-Koch-Institut offenkundig schon derzeit Bewegungsprofile erhält und diese auch auswertet, wie verschiedene Äußerungen auf Pressekonferenzen belegen.

Die weitgehende Auskunftsverweigerung des Gesundheitsministers zeugt nicht nur von Unprofessionalität, sondern zeigt auch, dass wir sein Haus und die ihm nachgelagerten Bundesbehörden streng im Blick behalten müssen, um Grund- und Bürgerrechte zu wahren“, erklärt Dr. André Hahn, stellv. Vorsitzender der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Antwort des Parl. Staatssekretärs des BMG, Dr. Gebhart, auf seine Anfrage zu den Institutionen, mit denen das Robert-Koch-Institut hinsichtlich des Zugriffs und der Auswertung von Mobilfunkdaten zusammenarbeitet.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung können Sie hier nachlesen: 2020-03-27 AW PSt Dr. Gebhart_SF 3_298 MdB Dr. Andrè Hahn