Zu 60 Jahren Grundgesetz: Soziale Grundrechte und Bürgerrechte stärken – Volksabstimmung über Verbesserungen
Zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes sagt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:
Das Grundgesetz erfreut sich zu Recht hoher Akzeptanz bei den Menschen in Ost und West. Doch die Verfassungswirklichkeit sieht anders aus – würde beispielsweise die Sozialpflichtigkeit des Eigentums von der herrschenden Politik ernst genommen, hätten nicht gewissenlose Spekulanten das Finanz- und Wirtschaftssystem an den Rand des Abgrunds bringen können. Auch ein Innenminister, der wie Herr Schäuble nicht nur mit dem Datenschutz, sondern Grundrechten der Bürger auf Kriegsfuß steht, trägt nicht gerade zur Wirksamkeit des Grundgesetzes bei.
Ich habe den Eindruck, dass soziale Grundrechte und Bürgerrechte im Grundgesetz noch klarer und unmissverständlicher hervorgehoben werden müssen, damit ihrer ständigen Umgehung durch Regierungspolitik ein Riegel vorgeschoben wird. Wir brauchen dazu eine öffentliche Diskussion, in der der Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches aus der Umbruchzeit der DDR eine Rolle spielen sollte. Darin waren gerade diese beiden Schlüsselthemen der Gesellschaft umfassender und eindeutiger geregelt.
Es geht nicht darum, das ganze Grundgesetz umzuschreiben oder es gar gänzlich abzutun. Aber nach zwei Generationen seines Bestehens reicht es nicht, nur den Verfassungsbuchstaben zu ehren und die Verfassungswirklichkeit vor der Tür zu lassen. Der Herbst 1989 ist erst dann eine tatsächliche „friedliche Revolution“, wenn die ostdeutschen Bürgerinnen und Bürger über die Grundlagen des neuen gemeinsamen Staates mitentscheiden können. Deshalb bin ich am Ende der öffentlichen Diskussion für eine Volksabstimmung über sinnvolle Ergänzungen des Grundgesetzes bei den sozialen Grundrechten und den Bürgerrechten.
Diese Entscheidung darf nicht in die Hände der Bundespolitiker gelegt werden, die schon wiederholt das Grundgesetz zum Schlechteren verändert haben.