Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verbessern
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN „Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter“ (Drucksache 19/4371) erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Bundestag, Dr. André Hahn:
„Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen wie Ärzten und Rechtsanwälten haben Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bisher nur ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht. Leider sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter neben den Bereichen der Schwangerschaftskonfliktberatung und der Beratung zu Betäubungsmittelabhängigkeiten auch im Bereich der Beratung in Jugend- Erziehungs- und Ehefragen sowie bei Gewaltopfern mit einem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 Strafprozessordnung (StPO) auszustatten. Doch auch in diesen Bereichen ist die Gewährleistung eines absoluten und ungestörten Vertrauensverhältnisses zwischen Beraterin/Berater und Rat Suchenden für eine erfolgreiche Arbeit unabdingbar, und der Erfolg hängt entscheidend davon ab, dass sich der Adressatenkreis der Beratung wirklich sicher sein kann, dass die Informationen, die unter dem Siegel der Verschwiegenheit gegeben werden, tatsächlich nicht preisgegeben werden.
Eine so praktizierte Sozialarbeit beugt zum einen schon im Vorfeld Straftaten vor und ist damit nach Überzeugung DER LINKEN eines der effektivsten Mittel in der Kriminalitätsprävention. Zum anderen ist sie unerlässlich, um straffällig gewordene Menschen zu resozialisieren.
DIE LINKE gibt sich daher mit der Antwort der Bundesregierung nicht zufrieden und wird noch in dieser Legislaturperiode parlamentarische Initiativen zur Stärkung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vorlegen.“