Stellungnahme der Bundesregierung zu Dopingopferhilfen höchst unbefriedigend

„Ganz offensichtlich mogelt die Bundesregierung, wenn es um die Hilfen für die Dopingopfer des DDR-Leistungssportes geht. Politische Vorgaben und die ideologische Brille scheinen hier das Interesse an wirklicher Aufklärung und einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern deutlich zu überwiegen“, erklärt der stellv. Vorsitzende und sportpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn, zur Antwort der Bundesregierung auf die diesbezügliche Kleine Anfrage auf Drucksache 19/8636.

Hahn weiter: „DIE LINKE stellt nicht zum ersten Mal Fragen zu der Thematik, und auch diese Antwort zeigt leider erneut, wie unglaubwürdig die Bundesregierung in ihrem angeblich so konsequenten Kampf gegen Doping im Sport ist. Einerseits entgegnet das Bundesinnenministerium auf zahlreiche für die Aufarbeitung der Geschichte des Sport und des Dopings wichtige Fragen, dass es – trotz der in der Antwort aufgelisteten mehrseitigen Literaturliste – dazu angeblich keine Erkenntnisse hat, andererseits teilt die Regierung mit, dass sie weitere Forschungsvorhaben sowie eine Evaluierung des zweiten Dopingopferhilfegesetzes für nicht erforderlich hält.

Bemerkenswert ist die Begründung für die drastische Verringerung der Ablehnungsquote von Anträgen nach dem ersten Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) mit 37 Prozent gegenüber dem derzeitigen 2. DOHG mit nur noch rund 6 Prozent: Es wird jetzt eben gesetzeskonformer formuliert!

Spätestens seit dem Missbrauchsfall des unter dem Pseudonym agierenden „Hanno Siegel“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Anfragen vom 26. März 2019 auf Drucksache 19/9081, Seite 10/11) ist anzunehmen, dass es durchaus „Trittbrettfahrer“ gegeben hat, die sich Leistungen vom Bund nach dem DOHG erschlichen haben. Dass die Bundesregierung in diesen Fällen bisher keine Rückforderungen gestellt hat (siehe den Fall „Siegel“) ist völlig inakzeptabel.

Unverständlich ist und bleibt, warum der Bund über eine Million Euro zu einem Vergleich zwischen dem DOSB und 167 Dopingopfern beisteuert und der Großteil dieser Steuergelder dann auch noch an Personen geht, die bereits auf Grundlage des DOHG eine Entschädigung vom Bund in Höhe von ca. 10.000 Euro erhalten hatten und warum die Bundesregierung bei der Zahlung von Leistungen nach dem 2. DOHG auch die an 184 weitere ehemalige Athleten gezahlten durchschnittlich 10.000 Euro aus dem Fonds der Jenapharm GmbH nicht berücksichtigt hat.

Ausweichend sind auch die Antworten zur Frage des „Mitwissens“ (Frage 17) oder danach, warum – obwohl es Widersprüche gab – der im Gesetz vorgesehene Beirat nicht einbezogen bzw. gar nicht erst gebildet wurde. War es die Angst vor zu vielen Mitwissern?

Nach alldem kaum noch überraschend waren dann auch die Antworten zur Frage, ob man nach den inzwischen öffentlich gewordenen begründeten Kritiken an der Arbeit des Dopingopferhilfevereins keinen Anlass sieht, die weitere Förderung des Vereins mit Bundesmitteln auf den Prüfstand zu stellen. Schließlich hätte der Verein hier unbestrittene „Verdienste“.

Fazit aus dieser Kleinen Anfrage: Es sind eine Reihe von Punkten noch nicht beantwortet und neue Fragen hinzugekommen. Das Thema wird auch im dreißigsten Jahr der Deutschen Einheit auf der Agenda bleiben.