Sportanlagenlärmschutz-Verordnung muss zeitnah auf den Prüfstand

„Lange hatte es gedauert, bis dann endlich im Jahr 2017 die Sportanlagenlärmschutzverordnung geändert wurde und wenn es nach der Bundesregierung geht, soll es sobald auch keine weiteren Änderungen geben. Angesichts der Forderungen des Deutschen Fußballbundes und weiterer Sportverbände muss zeitnah geprüft werden, ob eine Änderung der Verordnung nötig ist“, erklärt der sportpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn zur Antwort der Bundesregierung auf seine Frage in der Fragestunde des Bundestages am 12. Februar.
André Hahn: „In der Antwort aus dem Umweltbundesministerium offenbart sich ein Widerspruch: Einerseits behauptet der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold, dass sich die Neuregelung in der Praxis gut bewährt hat, andererseits verweist er auf ein vom Ministerium finanziertes Forschungsvorhaben, mit dem frühestens 2022 erste Vollzugserfahrungen auf den Tisch gelegt werden sollen. Das ist ein nicht zu akzeptierendes Spiel auf Zeit.“

Die vollständige Antwort lesen Sie hier: Fragestunde 12.02.2020, Frage 23 Sportanlagenlärmschutzverordnung