Mindestlohngesetz wirkt auch im Vereinssport

Sachlich richtig sind nach Auffassung der Bundesregierung die Hinweise des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes im „Rechtstelegramm für Vereins- und Verbandsarbeit“. Dies betrifft nicht zuletzt auch so genannte „Vertragsamateure“, denen grundsätzlich ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis unterstellt wird, so Staatssekretär Dr. Günter Krings auf eine entsprechende Frage des sportpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn, in der Fragestunde des Bundestages am 14. Januar.

Dazu André Hahn: „Nicht beantwortet hat die Bundesregierung meine Frage, welche Auswirkungen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes auf den Vereinssport generell hat. Ich meine, dass der Bund (gemeinsam mit den Ländern) in der Pflicht steht, die Sportvereine bei der Umsetzung dieses Gesetzes zur Seite zu stehen, damit im Zuge der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie weitere in Sportvereinen Beschäftigte der Vereinssport gestärkt und nicht (teilweise) in Frage gestellt wird.“