Kriminalisierung kurdischer Symbole muss beendet werden

„Die diffuse Rechtslage beim Umgang mit der Fahne des syrisch-kurdischen Rojava schränkt zahlreiche Menschen in ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Obwohl diese Fahne in den gelb-rot-grünen Längsstreifen eigentlich legal ist, kann das Zeigen der Fahne je nach Situation und örtlich zuständiger Polizeibehörde als strafbare Werbung für eine verbotene Vereinigung aufgefasst werden. Diese an Willkürlichkeit grenzende Praxis ist unter Rechtsstaatlichkeitsgesichtspunkten völlig inakzeptabel“, erklärte Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion DIE LINKE., anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf seine Mündliche Frage .

Hahn weiter: „Es ist mit dem Bestimmtheitsgrundsatz im Strafrecht in keiner Weise vereinbar, wenn lokale Ermittlungsbehörden von Fall zu Fall entscheiden, ob das an sich rechtmäßige Zeigen der Rojava-Fahne in der konkreten Situation verboten ist. Dieser fragwürdige Umgang besteht bei zahlreichen Kennzeichen völlig legaler kurdischer Organisationen. Das Bundesinnenministerium muss – etwa durch Rundschreiben an die Länder – endlich für Klarheit sorgen, damit die Kriminalisierung kurdischer Symbole und die damit einhergehende Beschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit beendet wird.“