Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Am Dienstag, den 20. Februar habe ich eine Klage im Wege eines Organstreitverfahrens beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um meine Rechte als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) wiederherzustellen. Die Klage war schon einige Zeit in Vorbereitung und ich musste auch eine einstweilige Anordnung beantragen. Nötig wurde diese besonders, nachdem die CDU/CSU für den 22. Februar die Wahl eines neuen Mitglieds (anstatt meiner Stelle) auf die Tagesordnung des Bundestages setzen ließ.

Da nicht absehbar war, ob und wann das Verfassungsgericht darüber entscheiden würde, hatte sich der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der LINKEN, Christian Görke, schriftlich an die Bundestagspräsidentin und den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU gewandt mit der Aufforderung, die geplante Wahl von der Tagesordnung abzusetzen.

Am späten Mittwochnachmittag erreichte mich überraschender Weise dann doch schon eine Eilentscheidung aus Karlsruhe. Darin wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Entscheidung verworfen. Es reichte offenbar die kurze Zeit nicht, um den in der Tat sehr komplexen Sachverhalt detailliert zu prüfen. Das gilt es zu respektieren.

Wichtig ist: Das ist keine Entscheidung in der Hauptsache, denn der eigentliche Antrag ist auch nach Ansicht der Karlsruher Richter „weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet“.

Wann über die Hauptsache entschieden wird, ist derzeit nicht absehbar.

Spannend wird sein, zu sehen, was passiert, sollte letztlich zu meinen Gunsten  entschieden werden. Was geschieht dann eigentlich mit dem zwischenzeitlich gewählten Kollegen der Union? Noch steht die Wahl auf der Tagesordnung für den 22.02.2024.

Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.02.2024

Berichterstattung:

DPA-Newsticker bei Süddeutsche Zeitung vom 22.02.2024

Junge Welt vom 21.02.2024

Table Media vom 21.02.2024

TAZ vom 21.02.2024