Deutscher Behindertenrat soll Partizipationsfonds selbst verwalten

„Ich unterstütze die Auffassung und Forderungen des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland e.V. (ABiD) und seines Vorsitzenden Dr. Ilja Seifert (veröffentlicht auf www.kobinet-nachrichten.org) zur Selbstverwaltung des Partizipationsfonds“, erklärt der Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Dr. André Hahn zur Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme (SPD) auf seine Anfrage in der Fragestunde das Bundestages am 1. Juni 2016.

André Hahn: „Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hatte mit seinen Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2013 eine institutionelle Förderung bzw. solch einen Partizipationsfond gefordert, um auch real im Sinne Artikel 4 Absatz 3 an der Beratung von Gesetzen, Verordnungen und Konzepten mitwirken zu können. Ich meine, dass dieses Gremium, in dem fast alle überregionalen Behindertenorganisationen des Landes vertreten sind, der geeignete Ort ist, um diesen neuen Fonds selbstbestimmt und zielgerichtet zu verwalten.“

 

Partizipationsfonds selbst verwalten
(Quelle: www.kobinet-nachrichten.org)

Veröffentlicht am Mittwoch, 1. Juni 2016 von Franz Schmahl

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Ilja Seifert © kobinet/rba

Berlin (kobinet) Die Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen müssen nach Ansicht des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD) den Partizipationsfonds selbst verwalten. Wie heute  die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme auf schriftlichem Wege eine Anfrage des Abgeordneten André Hahn von der Linkspartei beantwortete, sollen für den Partizipationsfonds zukünftig jährlich eine Million Euro zur Verfügung stehen, um die Arbeitsbedingungen von Selbstvertretungsorganisationen zu verbessern. Das ist einer der wenigen positiven Punkte des novellierten Bundes-Gleichstellungsesetzes (BGG; Paragraph 19), so ABiD-Vorsitzender Dr. Ilja Seifert.

Seifert begrüßt es, dass den ehrenamtlich Arbeitenden wenigstens einige ihrer Aufwendungen ersetzen werden sollen. „Damit können zumindest die gröbsten Unfairnisse – wir sitzen fast immer nur hauptamtlichen Ministerialbeamten bzw. Geschäftsführern gegenüber, die gute Gehälter einstreichen und denen Reisekosten selbstverständlich erstattet werden – ein wenig ausgeglichen werden“, erklärte er. Die entsprechende Förderrichtlinie soll „zeitnah“ – also voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli – in Kraft treten.

Über die Förderbedingungen sagt die Staatssekretärin nichts. Deshalb wiederholte der ABiD seine Forderung, dass dies als eine Art „institutioneller Förderung“ ausgestaltet sein muss: ohne den Zwang zu „Wohlverhalten“ bzw. „vorauseilendem Gehorsam“. Sowohl innerhalb des Deutschen Behindertenrates als auch eigenständig verlangt der Verband, dass nicht die Regierung (allein) – mehr oder weniger selbstherrlich – über Vergabehöhe und -zeitraum sowie über die Zuwendungsberechtigung entscheidet. Auch das müsse – entsprechend Artikel 4 (3) der UN-Behindertenrechtskonvention – unter echter und wirksamer Beteiligung (Mitbestimmung) der Betroffenen-Organisationen geschehen. „Wir wollen den Partizipationsfonds selbst verwalten“, betonte Seifert.

Sollte der Fonds wiederum nur eine Sonderform von „Projektförderung“ werden, liefe das sowohl den realen Erfordernissen als auch der UN-Konvention zuwider. Es sei höchste Zeit, die „Projekteritis“ zu überwinden. Der ABiD sei fähig und bereit, in diesem Sinne kontinuierlich, sachgerecht und fair mitzuarbeiten. Dazu gehöre auch, regelmäßig zu überprüfen, ob der zur Verfügung stehende Betrag ausreicht.