Corona-Krise darf sich nicht zur Krise der Demokratie entwickeln
Im Namen des Infektionsschutzes sind in Deutschland seit über einem Monat zahlreiche Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt, auch Grundrechte, die für eine demokratische Gesellschaft konstituierend sind, wie etwa die Versammlungsfreiheit. Der Zweck, die Pandemie einzudämmen, ist legitim. Wir müssen aber dafür sorgen, dass aus der Corona-Krise nicht auch noch eine Krise der Demokratie entsteht.
Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 23. April 2020
Tagesordnungspunkt 13 auf:
Coronakrise bewältigen – So viel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen als nötig
Drucksache 19/18738
Dr. André Hahn (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Gestatten Sie mir zu Beginn, den Muslimen in Deutschland zum heute beginnenden Ramadan die besten Wünsche zu übermitteln. Das verbinde ich mit dem Dank dafür, dass sich die Muslime seit Beginn der Coronakrise hier genauso solidarisch wie andere Religionsgemeinschaften verhalten haben. Sie haben sich solidarisch verhalten, sie haben ihre Moscheen und Gebetsräume geschlossen gehalten, und das in dem für sie so wichtigen Fastenmonat Ramadan, in dem das allabendliche gemeinsame Fastenbrechen ein ganz zentrales Element ist. Dafür herzlichen Dank!
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Barbara Hendricks [SPD] und Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Kurz zum Antrag der AfD. Die Coronakrise ist ohne Zweifel eine globale Herausforderung. Um sie zu bewältigen, braucht es Vernunft, Verstand und Solidarität. Die AfD hat nichts davon aufzuweisen.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Der Antrag ist ein Sammelsurium von zum Teil abstrusen Forderungen und dabei plump eingeflochtener Deutschtümelei. Dazu gehört die Forderung mit Bezug auf die EU-Notstandsklausel, die Grenzen für Schutzsuchende zu schließen und sie in Quarantänelagern zu kasernieren. Das gibt die Notstandsklausel gar nicht her, und das ist politisch wie epidemiologisch Unfug. Dass offene Grenzen für die AfD ein Gräuel sind, ist nichts Neues. Als Abgeordneter aus dem Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge weiß ich aber nur zu genau, wie viele Krankenhäuser und Arztpraxen bedroht wären, wenn das Personal aus Tschechien nicht mehr zur Arbeit kommen würde. Natürlich ist es die Aufgabe des Parlaments, das Regierungshandeln bei der Bekämpfung der Coronakrise kritisch zu begleiten, Einschränkungen an Bürger- und Freiheitsrechten hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Wirkungen zu hinterfragen und eigene Vorschläge dagegenzusetzen. Deshalb hat meine Fraktion, Die Linke, allein in dieser Sitzungswoche 18 Anträge in den Bundestag eingebracht. Fakt ist: Im Namen des Infektionsschutzes sind in Deutschland seit über einem Monat zahlreiche Grundrechte massiv eingeschränkt, auch Grundrechte, die für eine demokratische Gesellschaft konstituierend sind, wie etwa die Versammlungsfreiheit. Zweifellos ist der angegebene Zweck, die Pandemie einzudämmen, legitim, aber der Entzug von Grund- und Freiheitsrechten auf längere Sicht ist für eine Demokratie nicht hinnehmbar. Die Behörden sind verpflichtet, nach Möglichkeit mildere Mittel zu wählen, um die Versammlungsfreiheit zu sichern. Die Umsetzung ist vielerorts fragwürdig. Ich finde, es darf nicht zur Regel werden, dass man erst das Verfassungsgericht anrufen muss, um friedlich und unter Einhaltung der Abstandsgebote demonstrieren zu können.
(Beifall bei der LINKEN)
Deshalb fordern wir von Bund und Ländern, dass alle Verordnungen und Allgemeinverfügungen revidiert werden, die ein pauschales oder unverhältnismäßig weitgehendes Verbot von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz beinhalten.
(Beifall bei der LINKEN)
Für uns als Linke steht jedenfalls fest: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf auch in Zeiten wie diesen nicht zur Disposition gestellt werden. Wir alle haben eine gemeinsame Verantwortung, dass aus der Coronakrise nicht auch noch eine Krise der Demokratie entsteht.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Johann Saathoff [SPD])