Bundesteilhabegesetz bringt für Menschen mit Behinderungen kaum mehr Teilhabe am Sport

„Freude kommt bei mir mit der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage, was sich durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit ihrer Teilhabe am Sport ändert, nicht auf. So bleibt es problematisch, dass in § 78 Abs. 5 BTHG nach wie vor einen Vorrang der Leistungserbringung durch Familie, Freunde und Nachbarn vorgesehen ist. Der Teilhabebericht der Bundesregierung 2016 zeigt auf, dass Menschen mit Behinderungen deutlich weniger Sport treiben und benennt dafür auch strukturelle Ursachen. Das BTHG wird hier wenig helfen und erfüllt auch in dieser Hinsicht nicht annähernd die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Ebenso hätte ich begrüßt, wenn der Deutsche Behindertensportverband einen Platz im Beirat  nach § 86 BTHG erhalten hätte, denn eine unmittelbare Selbstvertretung des organisierten Behindertensports wäre bei der weiteren Umsetzung des BTHG für die Betroffenen hilfreich“, erklärt der sportpolitische Sprecher der LINKEN, Dr. André Hahn.