Bundesregierung gegen Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Sozialarbeiter
„Der Bundesregierung ist offenbar durchaus bewusst, dass Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in bestimmten Bereichen ihre Aufgaben nur dann erfüllen können, wenn sie zu den von ihnen betreuten Personen ein verlässliches Vertrauensverhältnis haben. Das betrifft u.a. die Opferberatung, die Ausstiegsberatung oder auch die Fanarbeit im Sport. Beispiel ist ein aktueller Fall aus Karlsruhe, bei dem Sozialarbeiter des dortigen Fanprojektes ihre Kenntnisse aus den Gesprächen mit einer Fangruppierung, die am Abbrennen von Pyrotechnik beteiligt gewesen sein soll, gegenüber der Staatsanwaltschaft unter Androhung von Beugehaft preisgeben sollten.
Dies und etliche weitere Fälle machen aus Sicht der LINKEN, aber auch vieler Verbände und Rechtsexperten deutlich, dass die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts erforderlich ist. Trotzdem will das Bundesjustizministerium laut ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der LINKEN (DS 20/9918) auch perspektivisch das Zeugnisverweigerungsrecht nicht ausweiten.
Ich meine, die Argumente der Bundesregierung sind hier sehr dürftig, zumal sie sich immer noch nicht bemüht, sich einen entsprechenden Überblick über die reale Lage mit Zahlen und Fakten zu verschaffen. Das belegen die Antworten auf die Fragen 9, 10 und 11 wie schon die Antworten auf unsere diesbezügliche Anfrage vor fünf Jahren (Drucksache 19/4371)“, erklärt der Sportpolitiker der LINKEN im Bundestag, MdB Dr. André Hahn.