Baustelle Eingliederungshilfe

Unter diesem Motto lud gestern Abend die Lebenshilfe Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V. zu einer Diskussionsrunde mit PolitikerInnen, MitarbeiterInnen, BewohnerInnen und Verwaltung ein.

Im ersten Teil der Debatte ging es um die Umsetzung des Bundes-Teilhabegesetzes. Dieses Gesetz soll die individuelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft erleichtern. Das Problem jedoch ist, dass die Umsetzung des Gesetzes in jedem Bundesland anders gehandhabt wird. Ein weiteres Problem, das angesprochen wurde ist, dass auch dieses Gesetz nicht in leichter Sprache verfasst ist, sodass diejenigen, die das Gesetz unmittelbar betrifft, vieles darin gar nicht verstehen können. Auch der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand bei der Umsetzung ist zu immens, so das Credo aus der Runde.

Ein weiteres Problem sei, dass die so genannte Verwaltungsumlage, die im Moment bei den freien Trägern im Landkreis im Ergebnis der bisherigen Budgetverhandlungen zwischen 5 und 7 % liegt, nicht wirklich auskömmlich ist, um die notwendige Verwaltungsarbeit durch Fachkräfte ausreichend durchführen zu können und damit vor allem das Personal, dass unmittelbar in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen tätig ist, nachhaltig zu entlasten.

Natürlich kam ebenso die Steigerung der Preise in vielen Bereichen (u.a. bei Energie und Lebensmitteln) zur Sprache. Allein die Lebenshilfe im Landkreis rechnet mit Mehrkosten pro Einrichtung von etwa 60.000 Euro. Daher ist eine Nachsteuerung in Form von Finanzhilfen auf Landes- und Bundesebene dringend geboten, und auch über eine Öffnungsklausel der bereits bestehenden Verträge mit dem Kommunalen Sozialverband muss zeitnah entschieden werden.

Als viertes und letztes Thema wurde die Probleme im Bereich der Eingliederungshilfe angesprochen. So wurde das Beispiel der Corona-Bonuszahlungen genannt, die in der Pflege gezahlt wurden, jedoch nicht an die MitarbeiterInnen im Bereich der Eingliederungshilfe. Ein weiteres Beispiel ist die Sonder-Zahlung von 500 Euro an die Infektionsschutzbeauftragten in der Pflege, aber nicht in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. An diesen Beispiel wird eine Ungleichbehandlung sichtbar, die es nach Meinung von Dr. André Hahn  nicht geben darf, denn jede Arbeit in der Betreuung von Menschen mit Behinderung ist wertvoll und muss entsprechend honoriert werden. Hier besteht auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf.