Alle Dopingopfer des Leistungssports müssen Anspruch auf finanzielle Hilfen haben

Wenn Leistungssportlerinnen und –sportlern ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind und sie deswegen schwere gesundheitliche Schäden haben, müssen ihnen finanzielle Hilfen nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz zustehen, egal, ob sie den Sport in der DDR oder in der BRD betrieben“, erklärt Dr. André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE zu anstehenden Beschlussfassung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung und den Antworten vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder auf drei Anfragen von André Hahn dazu.

André Hahn: „DIE LINKE hat einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf für ein Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz in den Bundestag eingebracht, welcher am 11. Mai im Sportausschuss mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und den Grünen abgelehnt wurde. Dabei gibt inzwischen selbst die Bundesregierung zu, dass es möglich ist, das es auch unter den Leistungssportlern aus der alten bzw. seit 1990 vereinigten Bundesrepublik Dopingopfer gibt. Schon der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gebietet, dass auch dieser Personenkreis dann Leistungen nach diesem Gesetz beantragen kann. Auch muss die Umsetzung des Gesetzes im Interesse der Dopingopfer evaluiert werden.

Ich hoffe, dass die Koalition die Zeit bis zur abschließenden Lesung des Gesetzes im Bundestag am 2. Juni nutzt, um entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen. DIE LINKE wird ihren Änderungsantrag auch am 2. Juni noch einmal zur Abstimmung stellen.“