Wiedereinreise nach inhumaner Abschiebung ermöglichen!

„Die Abschiebung der neunköpfigen georgischen Familie aus Pirna in den Morgenstunden des 10. Juni nach Tiflis macht mich fassungslos. Ich habe überhaupt kein Verständnis für diese inhumane Maßnahme der beteiligten Ausländerbehörden. Sie haben die beachtlichen Integrationsleistungen der Familie, die längst in Pirna verwurzelt ist, überhaupt nicht berücksichtigt und eine Traumatisierung der Kinder billigend in Kauf genommen. Das Landratsamt muss jetzt unverzüglich konkrete Schritte unternehmen und jegliche Maßnahmen unterstützen, um die Rückkehr der Familie zu ermöglichen, anstatt in einem unwürdigen Zuständigkeits-Pingpong die Verantwortung von sich zu weisen“, sagte Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag anlässlich der Kundgebung „Bring back our neighbours“ auf dem Marktplatz in Pirna, an der er wegen der Sitzungswoche des Bundestages in Berlin nicht teilnehmen kann.

Hahn weiter: „Die Ausländerbehörden wie auch das Sächsische Innenministerium haben hier völlig unnötig auf Härte gesetzt und sämtliche Aspekte, die für einen weiteren Verbleib der Familie in Pirna gesprochen hätten, ganz offensichtlich außer Acht gelassen. Die in einer Nacht- und Nebelaktion erfolgte Abschiebung ist daher auch unter rechtlichen Gesichtspunkten mehr als fragwürdig, zumal auch ein ausstehendes Votum der Härtefallkommission nicht abgewartet wurde. Für die betroffenen Kinder ist Georgien ein weitgehend fremdes Land, die nächtliche Abschiebung hat sie zutiefst verstört. Die sächsischen Ausländerbehörden müssen generell das Kindeswohl viel mehr in den Fokus nehmen, anstatt Abschiebungen um jeden Preis zu betreiben.“

Zu der Frage, was jetzt konkret getan werden muss, erklärte MdB André Hahn abschließend: „Infolge der Abschiebung besteht derzeit für die Familie ein 30-monatiges Wiedereinreiseverbot nach Deutschland. Dieses muss zunächst aufgehoben bzw. formal auf 0 Monate reduziert werden. Diesbezüglich habe ich mich bereits an das Bundesinnenministerium gewandt. Zweitens muss der Familie durch die sächsischen Ausländerbehörden eine Betretungserlaubnis der Bundesrepublik mindestens bis zur Entscheidung der Härtefallkommission erteilt werden. Darüber hinaus sollte dem offenbar bereits vorliegenden Antrag der Familie auf Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration gemäß § 25 b Aufenthaltsgesetz stattgegeben werden. Diese Entscheidung kann und sollte in Sachsen getroffen werden. Dafür werde auch ich mich gern beim sächsischen Innenminister einsetzen.“