Umgang der Bundesregierung mit deutschen Kriegsgräberstätten ist beschämend

„Gerade auch mit Blick auf den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist die Bilanz der Merkel-Regierung hinsichtlich des Umgangs mit deutschen Kriegsgräberstätten beschämend, und leider lässt auch die Antwort der neuen Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN zur Öffentlichen Finanzierung der Grabespflege von NS-Verbrechern (Drucksache 20/407) Schlimmes befürchten. Nicht genutzt hat der die Antwort unterzeichnende Parlamentarische Staatssekretär Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen) die Möglichkeit, in einer Vorbemerkung oder bei den Antworten auf die einzelnen Fragen deutlich zu machen, dass die Ampel-Koalition bei diesem Thema anders agieren möchte, als ihre Vorgänger“, erklärt der Abgeordnete der LINKEN, Dr. André Hahn.
Hahn weiter: „Ganze 14 von über 490 deutschen Kriegsgräberstätten mit Kriegstoten aus dem 2. Weltkrieg im Ausland wurden bisher mit erläuternden edukativen Elementen ergänzt und zu Lernorten entwickelt mit dem Ziel >wissenschaftliche Erkenntnisse, biographische Forschung und Gedenkarbeit miteinander verzahnt zu präsentieren<, darunter lediglich je eine Kriegsgräberstätte in Russland sowie der Ukraine und keine einzige in Belarus oder in Polen, obwohl gerade in diesen Ländern die meisten Kriegshandlungen und eben auch NS-Verbrechen stattfanden.
Rund 500.000 Euro hat der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (Volksbund) seit 2018 pro Jahr an Zuwendungen vom Bund erhalten. Dass dies nicht reicht, wird u.a. deutlich in der Antwort auf Frage 6, nach der der Volksbund auf Grund fehlender finanzieller Mittel nicht in der Lage ist, erläuternde Hinweise z.B. zu den Verbrechen des SS-Sturmbannführers Adam Grünewald auf der Kriegsgräberstätte im ungarischen Veszprem anzubringen. Auch für die Schaffung weiterer Lernorte gibt es derzeit noch keine >weiteren zeitlichen oder finanziellen Planungen< (Frage 16).
Lernorte an den rund 12.000 Kriegsgräberstätten im Inland sind überhaupt nicht vorgesehen, da >hieraus eine plötzliche, erhöhte Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Grab hervorgerufen werden könnte< (Frage 5).
Rund 16 Millionen Euro stellt der Bund jährlich für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland und weitere rund 38 Millionen Euro für die Kriegsgräberstätten im Inland zur Verfügung. Für im Ausland liegende Gräber von Opfern nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen, KZ-Häftlingen sowie Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter waren es dagegen (2018) lediglich 1,3 Millionen Euro. Bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN vom 22.05.2019 (Drucksache 19/10407) wurde anhand dieser Zahlen sichtbar, dass die Bundesregierung auch 75 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges nicht bereit ist, das Gräbergesetz zu novellieren und die öffentliche Förderung deutscher Kriegsgräberstätten auf den Prüfstand zu stellen.“