Über die Ursachen von Doping im Sport reden

Wir dürfen nicht nur mit neuen Strafen drohen, sondern müssen auch offen über die Ursachen von Doping im Sport reden, über Strukturen und Rahmenbedingungen, über den bestehenden Leistungsdruck, über die Motive, Ängste und Zwänge. Nur dann wird der Sport weiterhin positive Werte wie die Erhaltung von Gesundheit, Leistungsbereitschaft, Fairness und Teamgeist verkörpern, nur dann werden sich Breiten- und Spitzensport gegenseitig befördern können, und nur dann wird der Sport jene gesellschaftliche Bedeutung erlangen, von der wir alle   auch hier im Bundestag   immer wieder reden oder gelegentlich auch träumen.

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Dr. André Hahn (DIE LINKE):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Linke steht fest: Doping gefährdet die Gesundheit. Nun kann man Menschen, wenn sie denn volljährig sind, nicht verbieten, ihre Gesundheit zu gefährden; aber wir können und wir müssen aufklären,, nicht zuletzt im Hinblick auf Doping im Sport, ähnlich wie beim Gebrauch von Alkohol, Nikotin oder anderen legalen Drogen.

(Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): Machen wir doch schon!)

Für die Linke steht auch fest: Doping im Sport, um sich gegenüber anderen Sportlerinnen und Sportlern einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern ist auch eine Gefahr für den Sport als solchen und für die Werte, die durch ihn in die Gesellschaft transportiert werden. Hier geht es nicht um das Recht auf Selbstschädigung, hier geht es um Betrug.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Seit 1990 hat es diverse Initiativen und Maßnahmenkataloge gegen Doping im Sport gegeben. Sie alle waren nur bedingt erfolgreich. Deshalb muss aus Sicht der Linken endlich entschlossen gehandelt werden,

(Dagmar Freitag (SPD): Tun wir ja!)

um Doping im Sport deutlich wirksamer zu bekämpfen, als das bislang der Fall war. Es ist höchste Zeit, dass endlich etwas passiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben – das ist bekannt – bereits im August 2014 einen Antrag mit Eckpunkten für ein Anti-Doping-Gesetz vorgelegt, welcher am 6. November hier im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen wurde. Nunmehr hat auch die Bundesregierung ihren lange angekündigten Gesetzentwurf vorgelegt. Er muss sich nicht nur am Antrag der Linken, sondern auch an den von der Koalition selbst gesetzten Zielen messen lassen. Die Linke unterstützt im Grundsatz den vorliegenden Gesetzentwurf; das schließt natürlich nicht aus, dass es im Zuge der Ausschussberatungen noch an einigen Stellen Änderungen geben muss und vermutlich auch geben wird. Positiv bleibt festzuhalten: Viele Punkte aus unserem Antrag sind im Regierungsentwurf berücksichtigt worden; das begrüßen wir ganz ausdrücklich.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Aber es gibt auch einige Defizite. So halten wir unsere Forderung, dass Ärztinnen und Ärzten, die nachweislich an Dopinganwendungen beteiligt waren, die Approbation entzogen werden kann, nach wie vor für sachgerecht. Gleiches gilt für unsere Forderung, Regelungen für den Schutz von Whistleblowern zu schaffen; denn ohne interne Informationen sind Dopingstrukturen und deren Hintermänner häufig gar nicht aufzuklären.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir bleiben auch bei unserem Vorschlag, eine unabhängige Ombudsstelle einzurichten, an die sich Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Eltern wenden können, um qualifizierte Informationen über Dopingprävention zu erhalten, aber auch um konkrete Dopingverdachtsfälle mitzuteilen und um Hilfe zu bitten.

Im Mittelpunkt der Diskussionen in den Ausschüssen werden sicher das generelle Verbot des Eigendopings von Leistungssportlern sowie die Frage einer möglichen Strafverfolgung bei Erwerb und Besitz von Dopingmitteln zum Zwecke des Selbstdopings stehen. Der Justizminister wird sich dazu gleich noch äußern. Wir als Linke befürworten durchaus verschärfte Sanktionen für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die Dopingmittel benutzen, um sich einen unlauteren Vorteil im sportlichen Wettbewerb zu verschaffen.

Für diesen Sportbetrug sollen bei Wiederholungstätern künftig neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen verhängt werden können. Aus unserer Sicht ‑ ich habe das schon an anderer Stelle gesagt ‑ sollte sich die Höhe der Geldbußen nach den Einnahmen richten, die man direkt oder auch mittelbar durch den Sport erzielt hat. Das würde also bedeuten, dass von Sportart zu Sportart je nach Gehalt, Siegprämien und Werbeverträgen unterschiedlich hohe Strafen festgelegt werden können.

Von dem Gesetz wären nach Angaben der Bundesregierung rund 7 000 Sportlerinnen und Sportler in Deutschland betroffen. Das ist ein klar definierter Personenkreis, und das ist auch durchaus richtig so. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt hinsichtlich der strafrechtlichen Regelungen ganz bewusst auf die Dopinganwendung im Hochleistungssport, nicht aber auf gesundheitliche Gefährdungen durch die Einnahme verbotener Substanzen wie zum Beispiel Anabolika in Fitnessstudios. Das kann weder in einem Gesetz geregelt noch wirksam kontrolliert werden. Zugleich aber sollten wir an alle Freizeitsportlerinnen und -sportler appellieren, auf Dopingmittel zu verzichten.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD ‑ Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Das ist doch selbstverständlich!)

Gerade deshalb ist es erforderlich, dass man – vielleicht nicht zwingend in diesem Gesetz, aber zumindest begleitend – geeignete Präventionsmaßnahmen entwickelt, fördert und letztlich natürlich auch umsetzt. Dazu gehören zum Beispiel Aufklärung im Jugend- und Nachwuchssport über die Wirkung von anabolen Stereoiden, Nahrungsergänzungsmitteln und sporttypischen Aufbaupräparaten und die entsprechende Aus- und Weiterbildung der in diesem Bereich tätigen Personen wie Trainern usw.

Ein weiterer Aspekt ist mir wichtig: Wir dürfen nicht nur mit neuen Strafen drohen, sondern müssen auch offen über die Ursachen von Doping im Sport reden, über Strukturen und Rahmenbedingungen, über den bestehenden Leistungsdruck, über die Motive, Ängste und Zwänge. Nur dann wird der Sport weiterhin positive Werte wie die Erhaltung von Gesundheit, Leistungsbereitschaft, Fairness und Teamgeist verkörpern, nur dann werden sich Breiten- und Spitzensport gegenseitig befördern können, und nur dann wird der Sport jene gesellschaftliche Bedeutung erlangen, von der wir alle ‑ auch hier im Bundestag ‑ immer wieder reden oder gelegentlich auch träumen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte abschließend noch auf zwei Punkte eingehen, die besonders in der öffentlichen Diskussion sind:

Ein Problem ist die im Gesetzentwurf vorgesehene uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln bei Spitzensportlern. Hier teile ich die Bedenken von wichtigen Vertretern der Athleten wie dem Diskus-Olympiasieger Robert Harting. Was ist zum Beispiel, wenn ein Sportler auf dem Weg zum Training ein Asthmamittel für seine Frau aus der Apotheke holt

(Dagmar Freitag (SPD): Um die Mittel geht es gar nicht, Herr Kollege!)

‑ Moment bitte! ‑, das einen Wirkstoff enthält, der auf der Dopingliste steht, und in eine Kontrolle gerät? Das ist natürlich ein konstruierter Fall, aber er ist auch nicht völlig unrealistisch.

Deshalb plädieren wir dafür, nicht allein auf den Besitz abzustellen, sondern stattdessen ‑ ähnlich wie bei der Rechtsprechung im Betäubungsmittelbereich ‑ den Besitz nicht geringer Mengen unter Strafe zu stellen. Das ist eine Differenzierung, die wir gerne vornehmen möchten.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich lege großen Wert ‑ das will ich hier noch einmal betonen ‑ auf den Sachverstand des Deutschen Olympischen Sportbundes. Beim vorliegenden Gesetzentwurf sehe ich anders als der DOSB jedoch keine Beeinträchtigung oder gar Aushöhlung der Sportgerichtsbarkeit. Beides kann aus meiner Sicht durchaus nebeneinander funktionieren. Die Verbände können bei Dopingvergehen weiterhin die in ihren Regeln vorgesehenen Wettkampfsperren aussprechen, und bei gravierenden Verstößen oder bei Wiederholungstätern kann künftig zusätzlich auch die Staatsanwaltschaft tätig werden.

Das ist im Übrigen auch keine Doppelbestrafung; denn schon heute wird ein Fußballprofi bei einer Tätlichkeit gemäß Regelwerk mit der Roten Karte vom Platz gestellt und von seinem Verband entsprechend gesperrt, und darüber hinaus kann dennoch eine Strafanzeige wegen Körperverletzung erfolgen und kann die Staatsanwaltschaft tätig werden. Diese Möglichkeit ist da, und das Gleiche kann aus unserer Sicht künftig auch im Dopingbereich erfolgen.

Ich füge noch hinzu: Die Sportgerichtsbarkeit allein löst auch nicht alle Probleme. Ein Sportler wird zum Ende seiner Karriere von Sperren nicht mehr sonderlich beeindruckt, da er seine Laufbahn ohnehin beenden will. Hier ist es eine Erhöhung der Hürde für den Einsatz von Dopingmitteln, wenn man auch strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten hat.

Ob es wirklich klug ist ‑ das ist meine letzte Bemerkung ‑, die umstrittenen Athletenvereinbarungen gerade über das Anti-Doping-Gesetz zu regeln und hier eine rechtliche Grundlage zu schaffen, werden wir in den Ausschüssen noch zu diskutieren haben. In diesem Bereich gibt es bisher mehr Fragen als Antworten. Dennoch sage ich: Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir freuen uns auf die anstehenden Beratungen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)