Straftaten durch V-Leute dürfen nicht legitimiert werden

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novelle des Verfassungsschutzgesetzes löst keine Probleme, sondern schafft nur neue. Deshalb lehnen wir als LINKE die Vorlage ab. Für den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung brauchen wir weder eine Behörde mit geheimdienstlichen Befugnissen noch staatlich bezahlte V-Leute.

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Dr. André Hahn (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die Linke ist für den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Das ist etwas ganz Neues!)

Wir sind aber anders als die übergroße Mehrheit in diesem Haus der Meinung, dass wir dafür weder eine Behörde mit geheimdienstlichen Befugnissen noch staatlich bezahlte V-Leute brauchen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die von uns aus guten Gründen geforderte Auflösung des Verfassungsschutzes als Geheimdienst ist hier im Parlament derzeit nicht durchsetzbar. Deshalb müssen auch wir uns mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auseinandersetzen, obwohl wir schon den Grundansatz für falsch halten.

(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE))

Statt zu versuchen, den seit langem heftig umstrittenen Einsatz von V-Leuten oder von ihnen begangene Straftaten irgendwie auf rechtliche Grundlagen zu stellen, sollte der Bund vielmehr dem Beispiel von Thüringen folgen und die derzeit noch aktiven V-Leute schnellstmöglich abschalten,

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Tankred Schipanski (CDU/CSU): Das wäre eine Katastrophe!)

im Übrigen auch um das laufende NPD-Verbotsverfahren nicht weiter zu gefährden.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Das haben wir den Ländern schon gesagt!)

Wir halten es für völlig falsch, dass im Gesetzentwurf Straftaten durch V-Leute legitimiert werden sollen. Das ist der falsche Weg und schon gar nicht die Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Eins zu eins!)

Ich habe den Minister in der Fragestunde gebeten, doch einmal einen Fall zu nennen, bei dem V-Leute schwere Verbrechen verhindert haben. Er konnte keinen einzigen Fall hier im Bundestag nennen. Auch das ist bezeichnend für die Arbeit der V-Leute.

Zurück zum Gesetzentwurf. Sie, Herr de Maizière, haben auf einige Punkte hingewiesen, zum Beispiel darauf, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt und den Landesämtern verbessert werden soll. Das erscheint auf den ersten Blick sogar sinnvoll. Unklar aber bleibt, durch wen das künftig parlamentarisch kontrolliert werden soll; denn das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages erhält keine Auskunft über die Tätigkeit der Landesämter, und die Kontrollkommissionen der Länder erhalten keine Auskunft und keine Akten über den Bund. Das heißt, die Unterlagen über die geplante verstärkte Kooperation schweben quasi in einem kontrollfreien Raum. Im Gesetzentwurf der Regierung gibt es dazu keine Regelung.

Problematisch ist für mich als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums auch der Zeitpunkt, Herr de Maizière, zu dem die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf einbringt. Das Gremium hat zu Beginn der Legislaturperiode entschieden, nicht nur aktuelle Vorgänge zu prüfen, sondern auch präventiv zu arbeiten. Derzeit befasst sich eine Arbeitsgruppe mit der V-Leute-Praxis beim Verfassungsschutz und will noch in diesem Jahr Empfehlungen für die künftige Arbeit mit den sogenannten Vertrauenspersonen vorlegen. Das weiß die Bundesregierung, und sie hätte deshalb auch aus Respekt gegenüber dem Parlament die Ergebnisse abwarten und nicht vorschnell einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen sollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich füge hinzu, Herr Kollege Lischka: Guter Stil sieht mit Sicherheit anders aus.

Wieder zurück zum Gesetzentwurf. Obwohl gerade die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern beim Thema NSU nahezu vollständig versagt haben und auch die V-Leute nichts gebracht haben oder deren Informationen aus Quellenschutzgründen zurückgehalten wurden, soll das Bundesamt nunmehr mit 261 zusätzlichen Planstellen de facto belohnt werden. Das kostet 17 Millionen Euro. Dem werden wir definitiv nicht zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zudem ‑ dies hatte hier schon eine Rolle gespielt ‑ soll die Begehung von Straftaten von V-Leuten künftig offiziell ermöglicht und gegebenenfalls von der Verfolgung durch Staatsanwaltschaften freigestellt werden. Ich frage: Wo sind wir eigentlich hingekommen? Wir wissen aus dem NSU-Skandal ‑ Frau Pau hat das erwähnt ‑, dass selbst wegen versuchten Totschlags verurteilte Personen vom Verfassungsschutz als Spitzel angeworben wurden. Die Bundesregierung will das nun auch noch per Gesetz zulassen. Herr Kollege Mayer, der Fall „Piatto“ könnte sich aufgrund der von Ihnen vorgesehenen gesetzlichen Ausnahmeregelung betreffend den Behördenleiter wiederholen.

(Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Quatsch!)

Natürlich soll die Zusammenarbeit bei schweren Straftaten beendet werden, wenn es um eine Haftstrafe von mehr als einem Jahr und ohne Bewährung geht. Das ist aber nur als Sollvorschrift festgehalten, und es gibt die besagte Ausnahme. Wenn man schon eine solche Regelung betreffend den Behördenleiter aufnimmt – was wir für falsch halten ‑, dann sollte man aber zumindest festlegen, dass das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags unterrichtet werden muss; denn das Behördenhandeln und die Entscheidungen des Behördenleiters müssen kontrolliert werden. Hier fehlt eine entsprechende Regelung. Das bedarf dringend der Korrektur.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Redezeit reicht leider nicht, um alle Kritikpunkte anzuführen. Fazit: Das Gesetz löst keine Probleme, sondern schafft neue. Deshalb kann der Entwurf nicht unsere Zustimmung finden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)