Staatsregierung hat bei Klageprüfung wegen Landesbank-Crash verantwortliche Politiker geschont – nicht akzeptabel

Zur Information der Staatsregierung über Klagen gegen Verantwortliche für den milliardenschweren Zusammenbruch der sächsischen Landesbank erklärt nach der Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn:

Die Klageerhebung gegen die verantwortlichen Bankvorstände war auch aus unserer Sicht zwingend geboten. Unser Antrag jedoch, alle nach Einschätzung der beauftragten Prüfer aussichtsreichen Klagen einzureichen, wurde leider von der CDU/FDP-Koalitionsmehrheit abgelehnt. Damit wäre es möglich gewesen, im Kreditausschuss der Landesbank vertretene Politiker in zivilrechtlicher wie politischer Hinsicht zur Rechenschaft zu ziehen.

Völlig unverständlich ist, dass es eine Überprüfung der Verletzung von Rechtsaufsichtspflichten seitens der Staatsregierung überhaupt nicht gegeben hat. Auf diese Weise wurden durch einen politisch motiviert beschränkten Prüfauftrag die Verantwortungsträger im Finanzministerium geschont. Das ist nicht akzeptabel.

Es ist völlig unbefriedigend, dass am Ende dieses langwierigen und kostspieligen Prüfprozesses nur gegen längst gefeuerte Bankmanager Klage erhoben wird, nicht aber gegen Politiker, die diesen Managern erst grünes Licht für ihr Tun gegeben haben. Durch die Nichtklageerhebung hat das Kabinett Tillich ganz nebenbei die politischen Hauptverursacher in die Verjährung gerettet.