Sportstättenförderung ist gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen

Nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN zu „Sportstätten in Bayern und deren Förderung durch den Bund“ (Drucksache 20/1935 vom 17. Mai 2022) hat die Linksfraktion 15 weitere Kleine Anfragen zur Sportstätten in den anderen Bundesländern gestellt. Die Anfragen sind identisch, um neben zahlreichen Informationen für das jeweilige Bundesland auch Vergleiche zwischen den Ländern ziehen zu können. Inzwischen liegen die Antworten der Bundesregierung zur Sportstättenförderung für alle Bundesländer vor.

Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Der Bund hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten und Schwimmbädern über verschiedene Förderprogramme unterstützt.  Ein zielgerichteter und mit den Ländern abgestimmter Einsatz von Bundesmitteln erfordert aber auch von der Bundesregierung genaue Kenntnisse über die Situation in Bund und Ländern hinsichtlich der Entwicklung des Schul-, Breiten- und Spitzensports sowie der dafür benötigten Sportstätten und Schwimmbäder. Das derzeitige Wissen ist – das zeigen die Antworten der Bundesregierung – noch sehr lückenhaft. Die Verteilung der Zuwendungen zwischen den Bundesländern bzw. Bundestagswahlkreisen wird auch mit den vorliegenden Übersichten nicht nachvollziehbar. Anscheinend erfolgte die Bewilligung von Geldern manchmal nicht nach dem sportfachlichen Bedarf, sondern nach der Herkunft einflussreicher Bundespolitiker*innen.  Der Vergleich der Bundesförderungen zwischen den Bundesländern zeigen u.a. einen überproportionalen Anteil von Förderungen für den Freistaat Bayern.“
Hahn weiter: „Gerade angesichts der sich abzeichnenden Energiekrise sind energetische Sanierungsmaßnahmen von großer Bedeutung, um die Schließung von Schwimmbädern und Sportstätten zu vermeiden. Hierzu ist ein detaillierter Überblick nötig , um noch zielgerichteter voran zu kommen. Nicht akzeptabel  ist die vollkommende Unkenntnis der Bundesregierung zum Thema Barrierefreiheit. Nicht einmal zu den in ihrer Verantwortung stehenden Schwimmbädern und Sportstätten für den Spitzensport ist das Bundesinnenministerium in der Lage, 13 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention sachgerechte Auskünfte zu geben. Und wenn der Parlamentarische Staatssekretär Mahmut Özdemir (SPD) antwortet: ,Eine barrierefreie Sportstätte ist für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich. Barrierefreiheit ist daher das subjektive Empfinden jedes die Sportstätte nutzenden Individuums‘, dann ist eine Basisschulung für ihn zu diesem Thema dringend erforderlich.“

 

Sportstätten in Berlin und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten in Brandenburg und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten in Bayern und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten in Hessen und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten in NRW und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten in Sachsen und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten Baden-Würtemberg und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten Saarland und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten Rheinland-Pfalz und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten Sachsen-Anhalt und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten Niedersachsen und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten Bremen und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten Hamburg und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten Schleswig-Holstein und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten Mecklenburg-Vorpommern und deren Förderung durch den Bund

Sportstätten Thüringen und deren Förderung durch den Bund

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