Sozial- und Kultur-Kürzungen zurücknehmen, kommunale Investitionskraft stärken/ Konsequenz aus Steuermehreinnahmen

Zur Mitteilung der Staatsregierung über die beabsichtigte Verwendung der Steuermehreinnahmen für Sachsen erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Es kann nicht sein, dass der Freistaat den Kommunen weniger für Investitionen zur Verfügung stellt als er in die Nettotilgung eigener Schulden steckt – daher fordern wir, die kommunale Investitionspauschale auf mindestens 75 Millionen Euro pro Jahr anzuheben. Die heute angekündigten je 51 Millionen sind unzureichend.

Dass sich die von den Landkreisen zu Recht geforderten Regionalbudgets nicht einmal heute am Tag der Verkündung erheblicher Steuermehreinnahmen auf der Agenda der Staatsregierung finden, ist unverständlich. Wir fordern mit einem Änderungsantrag die Einrichtung von regionalen Investitionsbudgets in Höhe von jährlich 90 Millionen Euro, über die die Landkreise, Städte und Gemeinden entsprechend ihrem Infrastrukturbedarf in eigener Verantwortung frei entscheiden können. Die praktische Umsetzung des Konjunkturpakets II ist ein Beleg dafür, das dieses Modell gut funktioniert.

Die bisher geplanten Kürzungen im Sozial-, Jugend- und Kulturbereich, insbesondere bei der Jugendpauschale, sind komplett zurückzunehmen. Darüber hinaus fordern wir die längst überfällige Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Kindertagesstättenbereich.

Festzustellen bleibt: Die Irrtumsrate des Finanzministers liegt seit Januar bei fast 50 Prozent der durch Steuermindereinnahmen angedrohten Haushaltsabsenkungen. Deshalb unterstreicht seine heutige Pressekonferenz unsere Forderung, nicht nur einzelne Haushaltsposten nachzubessern, sondern den gesamten Doppelhaushalts-Entwurf auf den Prüfstand zu stellen und unter dem Gesichtspunkt grundsätzlich zu verändern, welche Zukunftsinvestitionen das Land tatsächlich braucht.

Dass sich der Finanzminister in seiner Haut nicht recht wohl fühlt, ist schon daran zu sehen, dass er die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP als politische „Bodyguards“ in Anspruch genommen hat, was nebenbei gegen die guten politischen Sitten verstößt, denen zufolge Regierung und Parlament kein Einheitsorgan, sondern zwei unabhängige Pfeiler der Demokratie sind.