Schwarz-gelbe Vorschläge zu Diäten weder konsequent noch mutig – keine Debatte über Erhöhung vor 2012!

Zur heute von den Koalitionsfraktionen von CDU und FDP vorgestellten geplanten Regelung der künftigen Altersversorgung und der Diäten der Abgeordneten erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Ich bin mir sicher: Die Bürgerinnen und Bürger Sachsens haben zurzeit gänzlich andere Probleme als die Diskussion über ein neues Abgeordnetengesetz. Anstatt sich mit den berechtigten Protesten gegen die unsoziale Kürzungspolitik von Schwarz-Gelb zu beschäftigen und diese zu korrigieren, haben die Koalitionsfraktionen aber offenbar nichts Besseres zu tun, als sich mit den künftigen Einkommensverhältnissen der Landtagsabgeordneten zu befassen. Eines ist für uns klar: Angesichts der Finanzsituation des Landes ist eine Diätenerhöhung niemandem vermittelbar, und sie ist auch nicht notwendig.

Die Einzelheiten der geplanten Änderungen des Abgeordnetengesetzes können wir erst beurteilen, wenn der Gesetzentwurf der Koalition im kompletten Wortlaut vorliegt. Dennoch ist festzustellen:

CDU und FDP verabschieden sich mit ihrem willkürlich zusammen gebastelten Berechnungsmodell von den Empfehlungen unabhängiger Sachverständiger und auch von der Verfahrensweise, wie sie seit längerem im Deutschen Bundestag praktiziert wird. Die Sachverständigen hatten zur Orientierung an Richter-Gehältern geraten, um ein objektives Kriterium zu haben, das nun wieder ohne Not aufgegeben wird. Stattdessen wird ein scheinbar neutraler Index vorgegaukelt, dessen Einzelkomponenten in ihren Prozentanteilen offenbar so lange gemischt wurden, bis die aktuell gewünschte Zahl herausgekommen ist.

Ähnlich undurchsichtig ist das Verfahren zur Reparatur der verkorksten Altersversorgungs-Konstruktion. Das Scheitern eines eigenen Versorgungswerks für Abgeordnete war absehbar, unsere Position war stets klar: Keine Privilegien für Politiker. Alle Abgeordneten sollen wie andere Bürger/innen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Mit dem nun vorliegenden Vorschlag schrecken CDU und FDP genau davor erneut zurück und erfinden eine „Wahlfreiheit“, die die meisten Arbeitnehmer/innen nicht haben. Das ist weder konsequent noch mutig.

Im Übrigen bleiben wir bei unserer Forderung, dass über eine Anhebung der Grundentschädigung für Abgeordnete frühestens im Jahr 2012 wieder diskutiert werden soll. Und stattfinden kann sie auch nur dann, wenn die wirtschaftliche Lage des Landes sich deutlich verbessert hat und auch die Kürzungen im Sozial-, Kultur-, Jugend- und Bildungsbereich wieder zurückgenommen wurden.