Richterspruch schallende Ohrfeige für Hartz-IV-Parteien – Staatsregierung muss zu gerechter Neuregelung beitragen
Zum heute ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Hartz-IV-Regelsätze erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:
Dieses Urteil ist auch für alle sächsischen Hartz-IV-Befürworter-Parteien schon die zweite höchstrichterliche schallende Ohrfeige und gibt all jenen, darunter der LINKEN, Recht, die die willkürliche Festsetzung der Regelsätze seit deren Einführung Anfang 2005 kritisiert haben. Im Unterschied zum Urteil über die Job-Center vom Dezember 2007, dem nunmehr durch eine Grundgesetzänderung entsprochen werden soll, kann beim nunmehrigen Urteil der Istzustand nicht einfach festgeschrieben werden. Dieses Urteil ist aber zugleich ein erneuter Negativeintrag ins Stammbuch der sächsischen Staatsregierung, die immer wieder behauptete, dass die bislang gewährten Regelleistungen Armut verhindern würden und daher nicht angehoben werden müssten. Das Urteil bekräftigt schließlich unsere Position, dass Hartz IV von Anfang an ein Irrweg und zum Scheitern verurteilt war.
Die Fraktion DIE LINKE wird kritisch verfolgen, wie das Urteil umgesetzt wird und welchen Beitrag die sächsische Staatsregierung zu gerechten gesetzlichen Neuregelungen leistet. Dabei kann es freilich nicht lediglich um eine formale Anpassung gehen. Notwendig ist vielmehr eine armutsfeste Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums, eine Berücksichtigung aller Lebensbereiche bei der Bedarfsermittlung sowie die Überwindung der gegenwärtigen Trennlinie zwischen Arbeitslosen erster und zweiter Klasse. In diesem Zusammenhang muss es auch endlich zu einem bundesweiten Existenz sichernden gesetzlichen Mindestlohn kommen, um endlich das Scheinargument außer Kraft zu setzen, dass die Regelsätze deshalb nicht steigen könnten, weil so das Lohnabstandsgebot verletzt werde. Gerade Sachsen als trauriger Spitzenreiter bei Minijobs und Niedriglohn hat hier dringenden Handlungsbedarf.
Erfreulicherweise enthält das Urteil einen Passus, von dem Hartz-IV-Betroffene sofort Gebrauch machen sollten – zusätzliche Leistungen für im Regelsatz nicht enthaltene Sonderbedarfe. Die Abgeordneten der Landtagsfraktion der LINKEN und ihre Mitarbeiter sind gern bereit, Betroffenen bei der Geltendmachung dieses Leistungsanspruchs Unterstützung zu geben.