Prüfung von Klagen zum Landesbank-Desaster muss transparent werden – sonst droht neuer U-Ausschuss

Zu Berichten, dass das Finanzministerium am 22. Dezember dem Haushaltsausschuss des Landtages mitteilen will, ob und ggf. in welchem Umfang gegen Verantwortliche am Zusammenbruch der Sachsen LB geklagt wird, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Wir erwarten von der Staatsregierung, dass sie die Landtagsfraktionen umgehend in geeigneter Weise über die Fakten in Kenntnis setzt, die für das Zustandekommen der Entscheidung maßgeblich sind. Es geht nämlich nicht an, dass wir unmittelbar vor der Weihnachtspause und kurz vor Ablauf der Klagefrist Ergebnisse präsentiert bekommen, die dann faktisch nicht mehr korrigierbar sind.

Wer verantwortlich dafür ist – ob in führender landespolitischer Funktion oder im Vorstand der Landesbank bzw. als Wirtschaftsprüfer –, dass den Steuerzahlern und dem Freistaat Sachsen ein Gesamtschaden von rund drei Milliarden Euro entsteht, der muss auch zur Verantwortung gezogen werden. Im Mai 2009 hatten wir, auf der Grundlage des Rechnungshof-Sonderberichts über den durch den Landesbank-Zusammenbruch angerichteten Vermögensschaden, in einem Antrag „eine unverzügliche Prüfung und rechtzeitige Geltendmachung von rechtlich durchsetzbaren Ansprüchen auf Schadenersatz gegenüber dem aus Sicht des Sächsischen Rechnungshofes dafür verantwortlichen Personenkreis in der Staatsregierung, in den Staatsministerien und in den seinerzeitigen Gremien der untergegangenen Sachsen LB, insbesondere im Vorstand, im Verwaltungsrat und im Kreditausschuss“ verlangt.   

Die amtierende Staatsregierung selbst befindet sich in einer Garantiepflicht, das Land vor Vermögensschäden zu schützen und Haftungsansprüche gegen mutmaßliche Verursacher solcher Schäden geltend zu machen. Eine Nichtverfolgung derartiger Ansprüche kann daher selbst möglicherweise den Tatbestand der Strafvereitelung oder der Untreue erfüllen. Auch daran sieht man, dass es sich hier nicht einfach nur um kostspieligen „Schnee von gestern“ handelt.

Nur ein Maximum an Transparenz gegenüber dem Parlament kann dem Land einen weiteren Untersuchungsausschuss ersparen, der dann das Zustandekommen der aktuellen Prüfergebnisse und die Frage aufzuklären hätte, inwiefern die Empfehlungen der beauftragten externen Prüfer gegenüber der Staatsregierung möglicherweise von dem abweichen, was dann durch das Kabinett beschlossen und dem Haushaltsausschuss mitgeteilt wird.  Es dürfen keine Zweifel daran entstehen, dass die Staatsregierung tatsächlich ihre Möglichkeiten ausschöpft, die Verantwortlichen am Landesbank-Desaster persönlich zur Verantwortung zu ziehen.