Ohne finanzielle Unterstützung für die Kommunikation bleiben gehörlose Sportler benachteiligt
„Das für den Sport zuständige Bundesinnenministerium (BMI) hat anscheinend immer noch nicht begriffen, dass ohne Ausgleich des behinderungsbedingten Mehraufwandes Menschen mit Beeinträchtigungen keine Chance auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben. Das betrifft auch die (Spitzen)Sportförderung. Bei aller Anerkennung für den – gerade auch von der LINKEN seit vielen Jahren geforderten – Aufwuchs der Bundesförderungen für den Behindertensport: Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen sind weiterhin deutlich benachteiligt und haben viel größere Probleme, am Sport teilzuhaben. Dies betrifft den Spitzensport ebenso wie den Breiten-, Gesundheits- und Schulsport.
Völlig unterbelichtet sind hierbei die bestehenden Behinderungen für gehörlose Menschen. Die Gebärdensprache ist zwar inzwischen in Deutschland als eigenständige Sprache anerkannt, aber bis jetzt haben Gehörlose lediglich ein Recht auf Hinzuziehung von Gebärdensprachdolmetschern bei behördlichen Angelegenheiten. Für die Kommunikation beim Sport, im Ehrenamt und anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gibt es trotz der in Deutschland seit 2009 verbindlich geltenden UN-Behindertenrechtskonvention keine Regelungen für eine barrierefreie Kommunikation und deren Finanzierung.
Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir (SPD) auf meine Anfrage macht deutlich, dass für die spezifischen Probleme der gehörlosen Menschen kein wirkliches Problembewusstsein im BMI vorhanden ist, denn obwohl der Gehörlosensportverband (DGSV) dem BMI die bestehenden Schwierigkeiten sehr anschaulich und verständlich dargelegt hat, wird darauf in keiner Weise eingegangen. Sinnvoll erscheint mir ein Runder Tisch mit dem DGSV, dem BMAS und Vertretern des Sportausschusses, zu dem das BMI zeitnah einladen sollte“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.
P.S. von André Hahn: „Wenn schon der juristisch vorgebildete Staatssekretär auf die UN-Behindertenrechtskonvention verweist, dann sollte er neben dem zitierten Artikel 4 Absatz 3 (der m.E. auch in diesem Fall nicht umgesetzt ist) insbesondere auch die Artikel 8, 9 und 30 lesen und zur Grundlage seiner politischen Tätigkeit machen.“