Nach OVG-Entscheid pro Lernmittelfreiheit muss Landtag andauernden Verfassungsbruch an Sachsens Schulen beenden!
Zur Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zugunsten einer Mutter aus Königswartha, die sich gegen die Übernahme von Kopierkosten im Zusammenhang mit dem Schulunterricht ihrer Kinder gewehrt hat, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:
Die Entscheidung des OVG Bautzen ist nicht nur der Sieg einer mutigen Mutter, die sich letztlich erfolgreich gegen die Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte ihrer Kinder gewehrt hat. Es ist auch ein deutliches Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit im Freistaat Sachsen.
Mit der Entscheidung des OVG Bautzen sind der Freistaat und die Kommunen verpflichtet, einen seit zwei Jahrzehnten andauernden verfassungswidrigen Zustand in Sachsen zu beenden.
Nach Umfragen müssen sächsische Eltern trotz der in Artikel 102, Absatz 4 der sächsischen Verfassung garantierten Lernmittefreiheit zwischen 50 und 200 Euro pro Kind und Schuljahr für Kopien, Arbeitshefte, Taschenrechner und Atlanten ausgeben. Dies stellt insbesondere für die Eltern am unteren Ende der Einkommensskala eine erhebliche finanzielle Belastung dar und kann zur Diskriminierung von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten beim Bildungszugang führen.
Der Landtag ist jetzt aufgefordert, den andauernden Verfassungsbruch zu beenden und im sächsischen Schulgesetz klarzustellen, dass die Lernmittelfreiheit im Sinne der Verfassung nicht nur Schulbücher umfasst. DIE LINKE hat einen dazu geeigneten Gesetzesentwurf bereits vorgelegt. Der Freistaat ist in der sozial- und bildungspolitischen Verantwortung und darf die Kommunen mit den Mehrkosten nicht allein lassen.