LINKE wird sich an Diskussion über Gedenkstättengesetz konstruktiv beteiligen – in Absprache mit Opferverbänden

Anlässlich der heutigen 1. Lesung des Entwurfes eines „Gesetzes zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes“ erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Dr. André Hahn:

DIE LINKE hat bereits vor mehr als vier Jahren als erste Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur dringend erforderlichen Novellierung des Gedenkstättengesetzes vorgelegt, um den unhaltbaren Zustand zu beenden, dass mehrere Opferverbände u.a. wegen der im Gesetz enthaltenen Gleichsetzung der Nazi-Zeit mit der DDR nicht mehr in den Gremien der Stiftung mitarbeiten konnten und wollten.

Wir haben unseren Entwurf im Interesse einer Kompromissfindung und wegen der laufenden Vermittlungsbemühungen von Vertretern der Staatsregierung auf deren Bitte hin in Konsultation mit den die Regierung tragenden Fraktionen im Ausschuss ruhen lassen und nicht im Landtag zur Abstimmung gestellt. Leider kam dennoch kein neues Gesetz zustande.
Wir haben daher zu Beginn der laufenden Wahlperiode die Angelegenheit erneut thematisiert, und zwar mit unserem Antrag „Beschämenden Umgang mit den NS-Opferverbänden beenden“ (Landtag-Drucksache 5/698)

Daher hätten wir uns auch gern in die Erarbeitung des jetzt vorgelegten fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfes eingebracht, der zwar ohne Zweifel einige positive Entwicklungen enthält, insgesamt jedoch nicht nur unseren Ansprüchen nicht gerecht wird, denn nach den uns vorliegenden Informationen aus den vorangegangenen Beratungen gibt es wohl auch bei einigen NS-Opferverbänden Bedenken und Kritik.

Unsere Mitarbeit war offenbar vor allem seitens CDU und FDP leider nicht gewollt. Wir werden uns in Absprache mit den Opferverbänden ungeachtet dessen konstruktiv in die parlamentarische Beratung einbringen und Vorschläge zur weiteren Qualifizierung des Gesetzentwurfes unterbreiten.