LINKE ersucht Landtagspräsidenten, Gesetz zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit nicht auszufertigen

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn, hat im Namen seiner Fraktion den Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler unmittelbar nach der Abstimmung des sächsischen Parlaments über den Entwurf eines neuen Versammlungsgesetzes durch die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP in einem Brief ersucht, das Gesetz nicht auszufertigen und damit nicht in Kraft treten zu lassen.

 

Die Funktion des Landtagspräsidenten, die Gesetze des Freistaates Sachsen auszufertigen, schließe analog zur entsprechenden Funktion des Bundespräsidenten auf Bundesebene die Pflicht ein, das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Dies ergebe sich auch nach den einschlägigen Kommentierungen der Sächsischen Verfassung, auf die Hahn in seinem Schreiben verweist.

 

Der Fraktionsvorsitzende der LINKEN stellt in drei umfassenden Komplexen verfassungsrechtliche Unstimmigkeiten des Gesetzes dar, das einen unverhältnismäßigen Eingriff in das von Landesverfassung und Grundgesetz garantierte Demonstrationsrecht darstelle. Es verstoße darüber hinaus gegen das Rechtsstaatsprinzip der Bestimmtheit und Klarheit und greife willkürlich in die Meinungsfreiheit ein.

 

 

Bisherige Pressemitteilungen der Fraktion DIE LINKE zu diesem Versammlungsgesetz:

http://www.linksfraktionsachsen.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=670

http://www.linksfraktionsachsen.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=610

http://www.linksfraktionsachsen.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=587

http://www.linksfraktionsachsen.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=550