LINKE beim Verfassungsschutz in Sachsen erfolgreich – „sächsisches Grundgesetz“ nach 20 Jahren aktualisieren

Anlässlich des heutigen Festaktes des Sächsischen Landtags zu 20 Jahren Landesverfassung erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn:

Der wirkungsvollste Verfassungsschutz in Sachsen seit 1992 sind die erfolgreichen Klagen der Landtagsfraktion der LINKEN bzw. früher der PDS vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof gewesen. Damit haben wir, oft zusammen mit Partnern, weit mehr als ein Dutzend Mal der Verfassung gegenüber verfassungsfeindlichem Regierungshandeln zur Geltung verholfen. Kein Zweifel: Unsere Verfassung ist auch nach 20 Jahren noch eine gute Richtschnur für demokratisches, rechtsstaatliches Handeln.

Wie viele einzelne Gesetze sollte aber auch das „sächsische Grundgesetz“ nach zwei Jahrzehnten aktualisiert werden. Unser verfassungsrechtlicher Rahmen ist insbesondere beim Thema Bürgerbeteiligung nicht auf der Höhe der Zeit. Dass es trotz einer Fülle von höchst kontroversen und breit diskutierten politischen Fragen in diesen 20 Jahren nur einen einzigen Volksentscheid gegeben hat, signalisiert akuten Handlungsbedarf.

Es ist daher gut, dass alle demokratischen Fraktionen miteinander über mögliche Verfassungsänderungen ins Gespräch gekommen sind. Unsere Vorschläge insbesondere zur Herabsetzung der Hürden für direkte Demokratie liegen auf dem Tisch. Die öffentliche Debatte darf dabei nicht auf das in Sachsen überflüssigste Thema – das Neuverschuldungsverbot – verkürzt werden, nur weil dies dem PR-Bedarf vor allem der FDP entspricht. Sachsens Bürgerinnen und Bürger haben andere Sorgen.

Neben der Absenkung von Quoren für Volksanträge und Volksbegehren wären aus Sicht der LINKEN beispielsweise eine Absenkung des Wahlalters und die Erweiterung von Verbandsrechten/Verbandsklagen ebenso erforderlich wie eine Berücksichtigung des Stellenwerts neuer Medien und eine Konkretisierung des Sozialstaatsgebots in der Landesverfassung. Weiterhin müssen internationale Verträge endlich umgesetzt werden, so u.a. die UN-Kinderrechtskonvention und die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots für Menschen mit Behinderungen. Schließlich geht es auch um die Sicherung der finanziellen und politischen Handlungsfähigkeit der sächsischen Kommunen, die durch die Übertragung staatlicher Aufgaben zunehmend gefährdet ist.
DIE LINKE ist und bleibt in diesen wie anderen Fragen gegenüber den demokratischen Fraktionen weiterhin gesprächsbereit.