Haushaltssperre darf nicht nach Gutdünken verordnet werden / Soziale Balance muss gewahrt bleiben
Angesichts der durch die Regierung in Aussicht gestellten Haushaltssperre erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Dr. André Hahn:
Die Linksfraktion hatte insbesondere mit Blick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise, aber auch auf die bevorstehende Landtagswahl bereits im September 2008 gefordert, im Landtag nur einen Haushaltsplan für das Jahr 2009 aufzustellen, weil alles andere in höchstem Maße unseriös ist. Nach den heutigen Aussagen des Finanzministers sehen wir uns in dieser Position bestätigt.
Es ist schon jetzt absehbar, dass nach der November-Steuerschätzung weitere und zusätzliche Löcher im Landeshaushalt drohen. Dennoch dürfen Haushaltssperren und Kürzungen nicht einfach nach Gutdünken durch die Regierung verordnet werden. Vor allem muss bei sämtlichen Maßnahmen die soziale Balance gewahrt bleiben.
Das ist von einer CDU-geführten Regierung nicht zu erwarten. Auch deshalb brauchen wir andere Mehrheiten nach der Landtagswahl am 30. August. Unabhängig davon fordert die Linksfraktion über eventuell erforderliche Haushaltssperren oder Ausgabenkürzungen in Millionenhöhe eine Entscheidung durch den Landtag als Gesetzgeber.