Flaths Plädoyer für Staatskirche und Staatspartei muss vom Tisch – CDU-Fraktionschef auf Kriegsfuß mit Grundgesetz
Zum Interview mit dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Steffen Flath („Zehn Jahre keine neuen freien Schulen“) in der „Sächsischen Zeitung“ von heute erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:
Sachsens CDU will offenbar eine Staatskirche haben – anders lässt sich die Aussage des CDU-Fraktionsvorsitzenden „Kirche ja, aber bitte nicht als Opposition zur CDU“ nicht interpretieren. Dieser ungeheuerliche Satz heißt ja im Umkehrschluss: Kirche nein, wenn sie nicht derselben Meinung ist wie die CDU. Und wenn Herr Flath versichert, „dass die CDU-Fraktion weiterhin alle berechtigten Interessen der Kirche vertreten wird“, dann sagt er damit, dass letztlich die CDU darüber entscheidet, welche Interessen der Kirchen berechtigt sind. Ob ein Politiker, der solche Positionen vertritt, noch als „christlich“ bezeichnet werden kann, mögen die Christen in Sachsen selbst beurteilen.
Herr Flath ist aber auch bildungspolitisch mit dem Grundgesetz gleich doppelt auf Kriegsfuß: Erstens ist es entgegen seiner Meinung nicht der Willkür von Regierungspolitik überlassen, ob freie Schulen gegründet werden, und zweitens gibt es keine freien Schulen mit unterschiedlichem Schutzanspruch. Die Gründung oder Nichtgründung freier Schulen ist kein „Vorhaben“, über das die Mehrheit der CDU-Landtagsfraktion entscheidet. In solchen Aussagen offenbart sich ein erschreckendes Selbstverständnis als neue Staatspartei.
Ich fordere Herrn Flath aus, den von ihm mit diesem Interview angerichteten Flurschaden in Sachen politische Kultur selbst wieder zu beheben und seine unhaltbaren Positionen zu Staatskirche und Staatspartei aus der Welt zu schaffen. Wir begehen in diesem Herbst das 20-jährige Wiederbestehen des Freistaates Sachsen und den 20. Jahrestag der Neukonstituierung des Sächsischen Landtags. Das Flath-Interview entspringt dem Geist einer ehemaligen Staatspartei, deren Herrschaft im Herbst 1990 glücklicherweise bereits der Vergangenheit angehörte.