Flath und Zastrow mit Grundgesetz über Kreuz

Zur Pressemitteilung „Keine Fördermittel ohne Verfassungstreue“ der Vorsitzenden der Koalitionsfraktion von CDU und FDP, Flath und Zastrow, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn:

Nach dem peinlichen Probelauf mit der „Extremismus-Klausel“ ausgerechnet gegenüber den Preisträgern des „Sächsischen Demokratiepreises“ dreht sich die Peinlichkeits-Spirale der schwarz-gelben Koalition bei diesem Thema immer schneller: Mal will Innenminister Ulbig die umstrittene Gesinnungsprüfung auch auf die Freiwilligen Feuerwehren ausweiten, dann reißen CDU und FDP die bereits von den demokratischen Oppositionsfraktionen angekündigte Aktuelle Debatte mit Geschäftsordnungstricks an sich und verbiegen das Thema so lange, bis es in ihre ideologische Schublade reinpasst.

Die heutige Erklärung der Fraktionsspitzen von CDU und FDP ist eine Mischung aus Desinformation und Ignoranz. Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes ist bei den sächsischen Demokratieprojekten überhaupt nicht strittig gewesen. Darum geht es überhaupt nicht. Strittig ist die Verwendung eines völlig willkürlichen Extremismus-Begriffs, der in der von der Staatsregierung gepflegten Auslegung (Richtschnur sind Berichte des Landes- und Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie „Literatur“ usw.) dazu führen könnte, dass kein noch so gutes und sinnvolles Projekt mehr staatlich unterstützt werden dürfte, das beispielsweise mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VVN / BdA) kooperiert.

Aus dem u. a. im Auftrag des Kulturbüros Sachsen e. V. erstellten Gutachten des renommierten Verwaltungsrechtlers Prof. Ulrich Battis von Ende November geht eindeutig hervor, dass die Bedingung der Absage an eine sogenannte „extremistische Struktur“ u. a. mit dem Bestimmtheitsgebot und damit mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. Sollten künftig Scharfmacher wie der CDU-Innenpolitiker Bandmann definieren, wer in Sachsen „Extremist“ ist und wer nicht, dann wäre tatsächlich zu befürchten, wie die Fachsprecher von LINKEN, SPD und GRÜNEN in einer Erklärung zur Aktuellen Debatte am Montag geäußert haben, „dass bald nur noch regierungsnahe zivilgesellschaftliche Gruppen gefördert werden.“

Wir bleiben dabei: Gesinnungsprüfungen bei Fördermittel- und Preisvergaben sind ein Irrweg, der schleunigst wieder verlassen werden muss!