Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten im Landtag zur Verfassungsänderung mit Einführung der so genannten „Schuldenbremse“
(Anrede)
Es war es richtig, dass sich DIE LINKE an den Verhandlungen über Ausnahmeregelungen von einem absoluten Neuverschuldungsverbot beteiligt hat, nachdem der Bundestag zuvor gegen den Willen der LINKEN die so genannte „Schuldenbremse“ im Grundgesetz verankert hatte.
Dem Ergebnis dieser Verhandlungen konnte ich jedoch aus drei Gründen nicht zustimmen:
1. Für die von CDU und FDP gewollte Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Koalition brauchte also Unterstützung seitens der Opposition. Dass dies nicht ohne Gegenleistungen zu haben sein würde, war klar.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Änderungen zum Komplex Finanzen nur die erste Phase der Verhandlungen sind, und nach einer Kompromissfindung in diesem Bereich eine zweite Phase folgt, in der ergebnisoffen über andere Verfassungsfragen diskutiert wird, die von meiner Fraktion schon vor Jahresfrist schriftlich benannt worden sind und die bei den Grünen Gegenstand eines Parteitagsbeschlusses waren. Beide Teile des Verhandlungspaketes hätten dann natürlich hier im Landtag gemeinsam abgestimmt werden müssen. Dazu waren CDU und FDP ganz offensichtlich nicht bereit. Insofern fühle ich mich hier getäuscht.
Ohne substanzielle Änderungen in für mich ganz zentralen Punkten, wie z.B. einer Absenkung der Quoren für Volksbegehren, war für mich eine Zustimmung zum vorgelegten Gesetzentwurf nicht möglich.
Zum nicht ausgeräumten Widerspruch zwischen Gesetzestext und der Begründung beim kommunalen Mehrbelastungsausgleich hat mein Kollege Bartl das Notwendige gesagt.
2. Obwohl keinerlei Zeitdruck bestand, wurde das parlamentarische Beratungsverfahren in einer der Bedeutung des Gegenstands völlig inakzeptablen Art und Weise geradezu im „Schweinsgalopp“, durchgezogen.
Ich persönlich als Mitglied des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses sowie weitere Abgeordnete und auch geladene Sachverständige hatten aufgrund der Hochwasserereignisse objektiv keine Möglichkeit, an der Anhörung zur geplanten Verfassungsänderung teilzunehmen.
Darauf habe ich den Landtagspräsidenten vorab ebenso hingewiesen wie den Ausschussvorsitzenden. Ich bleibe dabei: Es ist ein Unding, dass derart wichtige Anhörungen stattfinden, wenn in weiten Teilen des Landes, so auch in meinem Landkreis, offiziell Katastrophenalarm ausgelöst worden ist.
3. Ich habe von Anfang an in der Runde der Fraktionsvorsitzenden und dann auch öffentlich erklärt, dass ich die Aufnahme des so genannten Generationenfonds, also der Rücklagen für die Altersversorgung der sächsischen Beamten, in die Verfassung für falsch halte. An dieser Position hat sich nichts geändert. Auch deshalb habe ich die Beschlussvorlage abgelehnt.