Datenschutz beim Zensus beginnt beim Technikdienstleister

„Bundesregierung und Behörden in den Bundesländern kooperierten in den vergangenen Jahren immer wieder mit fragwürdigen IT-Partnern. Daher muss eine Transparenz beim Zensus absolut gewährleistet sein“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. André Hahn, Berichterstatter der LINKEN für das Thema im Innenausschuss mit Verweis auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 20/2674), mit der die Maßnahmen im Rahmen des deutschlandweiten Zensus hinterfragt wurden, bei dem die Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen werden.

Hahn weiter: „Wir brauchen eine öffentliche Debatte, wer mit den sensiblen Daten der Bevölkerung arbeiten darf. Das darf nicht durch vorgeschobene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen ausgehebelt werden. Auskünfte zu den Kosten oder eine öffentlich einsehbare Liste der beteiligten Unternehmen, will die Bundesregierung nicht zur Verfügung stellen. Der Zensus, bei dem sehr viele Daten der Bürger*innen erfasst und abgeglichen werden sollen, ist organisatorisch wie auch technisch anfällig für Missbrauch und verlangt besondere Sensibilität bei der Auswahl der Technikdienstleister. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, alle am Zensus beteiligten Unternehmen zu einer Offenlegung ihrer Tätigkeit zu verpflichten. Gleiches gilt für den transparenten Umgang mit den Kosten, die im Rahmen des Zensus entstehen.“

Die vollständige Antwort lesen Sie hier: Antwort KA Durchführung des Zensus 2022, Drs. 20-2674