„Daten-Striptease“ gegenüber Sozialbehörden Ärgernis – Sächsischer Datenschutzbeauftragter bestätigt Kritik der LINKEN

Zum Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Wie wichtig ein wirklich unabhängiger Datenschutzbeauftragter ist, zeigt einmal mehr der Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, in dem schonungslos die Schwachpunkte des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Alltag aufgezeigt werden. Ob es die von uns seit Langem kritisierte ausufernde Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist, fragwürdige Praktiken der GEZ oder auch „Daten-Striptease“ gegenüber Sozialbehörden.

Dass Menschen bereits unter dem Vorwand, dies sei für die Arbeitsvermittlung erforderlich, in Fragebögen Angaben zu Freundeskreis und Sozialverhalten machen mussten, ist nicht akzeptabel und wurde von uns bereits öffentlich kritisiert. Fast noch schlimmer aber ist die gesetzlich verankerte Aushebelung des Datenschutzes: So gibt es seit 2006 eine Beweislastumkehr zu Lasten von Hartz-IV-Betroffenen, die nachweisen müssen, wer zur „Bedarfsgemeinschaft“ zählt und wer nicht, während dies früher Aufgabe der Behörde war.

Der Datenschutz braucht auch auf Landesebene eine starke Stimme. Dies ist Andreas Schurig, und deshalb haben wir diese Stimme unlängst bei seiner Wiederwahl gestärkt. Der vorliegende Tätigkeitsbericht bekräftigt unsere Überzeugung, dass dies eine richtige Entscheidung gewesen ist. Die von Herrn Schurig festgestellte „deutliche Zunahme der Beschwerdefälle aus dem Sozialbereich“ wird für uns Anlass sein, im Landtag weiter nachzufragen und die Staatsregierung aufzufordern, im Interesse der Betroffenen aktiv zu werden.

Insbesondere erwarten wir die umgehende Korrektur gerügter Rechtsverstöße.