Bund-Länder-Kommission ersetzt keinen U-Ausschuss in Sachsen – Ulbig uneinsichtig, vielleicht CDU/FDP klüger?

Zur Einsetzung einer vierköpfigen Bund-Länder-Kommission zur Aufarbeitung der Neonazi-Mordserie und zur Reaktion von Sachsens Innenminister Ulbig darauf erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Dr. André Hahn:

Ganz abgesehen davon, dass Ulbigs Behauptung „größter Transparenz“ in Sachsen „von Beginn an“ nachweisbar Ausdruck eklatanten Realitätsverlustes ist: Das Nazi-Terrornetzwerk hat seine Mordserie von Sachsen aus verübt, deshalb sollte hier wie im Bundestag und Thüringer Landtag schnellstmöglich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, der in Kooperation mit den andernorts in dieser Sache tätigen Gremien seinen unverzichtbaren Beitrag zur Aufklärung leistet.

Gerade das durch die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags zu Tage getretene Versagen des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Ermittlung und Aufdeckung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ macht deutlich, dass es auch einer Aufklärung mit den scharfen Instrumenten eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses bedarf, dessen nach der Strafprozessordnung festgelegte Kompetenzen weitreichender sind als Befugnisse von Kommissionen, die zudem noch ohne klare Rechtsgrundlage arbeiten.

Wir bleiben dabei: Angesichts der ungeheuren Tragweite des Behördenversagens beim Umgang mit mörderischem Nazi-Terror sollten nach Erfurter und Berliner Vorbild auch im Sächsischen Landtag alle demokratischen Fraktionen gemeinsam den Auftrag für einen solchen parlamentarischen Untersuchungsausschuss erarbeiten, der auch das Tun bzw. Unterlassen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Sachsen beinhalten muss. Danach sollten wir dieses Gremium gemeinsam auf der März-Sitzung des Landtags einsetzen. Ich hoffe nach wie vor auf eine positive Antwort aus der Koalition auf meinen diesbezüglichen, auch per Brief übermittelten Vorschlag.