Beschluss zur Diätenerhöhung ist nicht akzeptabel – Gesetz zur Abgeordnetenbestechung richtiger Schritt

Ich habe heute im Bundestag gegen diese Änderung des Abgeordnetengesetzes gestimmt. Die Große Koalition von CDU und SPD hat bislang noch nichts geleistet, beschließt aber als erstes die Anhebung der eigenen Bezüge. Das zeugt von wenig Sensibilität und fördert Politik(er)verdrossenheit. Die Anbindung der Diäten an die Besoldung von Bundesrichtern ist grundsätzlich sinnvoll, die Umsetzung jedoch nicht akzeptabel.

Die drastische Erhöhung der Grundentschädigung um 830 Euro zum 1.1.2015 ist angesichts der allgemeinen Einkommensentwicklung weder angemessen noch vermittelbar. Die Orientierung an der Richterbesoldung steht schon länger im Gesetz, die Angleichung hätte aber in kleinen Schritten über zehn Jahre erfolgen können. Eine automatische Anpassung für die Zukunft ist dann denkbar, wenn es nachprüfbare Kriterien dafür gibt und sie tatsächlich an die durchschnittliche Entwicklung der Einkommen im gesamten Land gekoppelt wird.

Ehemalige Abgeordnete erhalten derzeit eine staatlich finanzierte Altersversorgung, ohne dafür in ihrer aktiven Zeit etwas einzahlen zu müssen. Oft bekommen sie deutlich mehr als viele Beschäftigte nach 40 Jahren Berufstätigkeit. Das darf so nicht bleiben. Die hier durch die Koalition vorgenommenen Korrekturen sind eher marginal und reichen nicht aus. Künftig sollten aus meiner Sicht alle Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und von dort auch ihre Rente bekommen.

Zugestimmt habe ich heute einem längst überfälligen Gesetz, dass die Bestechung von Abgeordneten als Straftat definiert, die damit nun endlich auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Das ist ein erster richtiger Schritt, wenngleich das Gesetz seine Praxistauglichkeit noch unter Beweis stellen muss.“