Amri-Bericht des PKGr kann kein Abschlussbericht sein

Am 31. Mai 2017 beschloss das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) seinen Bericht zum Fall Anis Amri und legt seine öffentliche Bewertung in einer Unterrichtung (Bundestagsdrucksache 18/12585) dem Bundestag sowie der Öffentlichkeit vor.

Dazu Dr. André Hahn (DIE LINKE), stellv. Vorsitzender des PKGR: „Der nunmehr vorliegenden Unterrichtung durch das PKGr habe ich aus mindestens zwei zentralen Gründen nicht mittragen können und kann ihr auch nicht zustimmen.

Erstens: Der Bericht ist an ganz entscheidenden Stellen unvollständig und daher nur bedingt bzw. gar nicht geeignet, die Vorgänge um den Anschlag, durch den zwölf Menschen ums Leben kamen und dutzende zum Teil schwer verletzt wurden, umfassend aufzuklären. Das liegt insbesondere daran, dass dem PKGr von den Behörden in Nordrhein-Westfalen und Berlin so gut wie keine Unterlagen übergeben wurden. Von daher war es objektiv unmöglich, ein wirklich umfassendes Bild der Geschehnisse sowie vom Tun oder Unterlassen staatlicher Behörden im Fall Amri zu erlangen.

Zweitens: Der Bericht ist über weite Teile schönfärberisch und suggeriert, dass die zuständigen Behörden fast alles richtig gemacht hätten. Das war ganz offenkundig nicht der Fall. Es gab schwere Pannen, Versäumnisse und Fehlentscheidungen, die im Bericht des Ständigen Bevollmächtigten und auch in der Bewertung des Kontrollgremiums nur unzureichend oder gar nicht zur Sprache kommen.

Mein Fazit: Es gab für staatliche Behörden hier in Deutschland ausreichend Gelegenheiten zu verhindern, dass Anis Amri eine derart grausame Tat begeht. Daran habe ich inzwischen keinerlei Zweifel mehr.“

Das Sondervotum des Abgeordneten André Hahn ist in der Unterrichtung auf den Seiten 21 – 22 nachlesbar.