Klimawandel ernst nehmen – Hochwasserschutz verbessern

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II), Drs. 18/10879, 18

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

durch die von mir betreuten Landkreise Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und Meißen zieht sich ein blaues Band: die Oberelbe. Wie ich finde, eine der schönsten Regionen in Deutschland.

Leider sind Hochwasser in diesem Bereich der Elbe keine Seltenheit. Besonders verheerend war das Winterhochwasser im Jahr 1845 oder die sogenannte Jahrhundertflut im August 2002. Damals verloren zigtausende Menschen ihren Besitz, viele von ihnen hatten nicht einmal eine Versicherung gegen die Schäden. Das ist im Übrigen bis heute ein Problem. 2006, 2010 und 2013 gab es erneut starke Hochwasser an der Elbe. Die Abstände werden hier und in anderen Regionen wie in Bayern oder auch am Rhein immer kürzer.

Die zunehmend extremen Wetterlagen haben unbestreitbar etwas mit dem Klimawandel zu tun, sie sind aber nur eine von mehreren Ursachen, weshalb Hochwasser entstehen. Hinzu kommen eine starke landwirtschaftliche Nutzung und eine zunehmende Flächenversiegelung in den Städten und Gemeinden an den Nebenflüssen. Dadurch wird weniger Wasser vom Boden aufgenommen. Viele Deiche wurden außerdem sehr nah am Fluss errichtet. Ein Abfließen des Wassers in ursprüngliche Gewässerauen ist dadurch häufig nicht mehr möglich.

Innerhalb Deutschlands müssen sich zehn Bundesländern auf gemeinsame Maßnahmen einigen. Am 10. November 2006 unterschrieben diese zusammen mit dem Bund eine Erklärung zu künftigen Maßnahmen gegen Hochwasser. Geplant war unter anderem, weitere Retentionsräume einzurichten, aber auch Bebauungsverbote und Überschwemmungsgebiete festzusetzen.

Dieses Ziel unterstütze ich, sofern sich dies auf das gesamte Einzugsgebiet der Elbe bezieht. Warum diese Anmerkung? Ende Juni 2014 teilte der sächsische Staatssekretär Jaeckel auf einer öffentlichen Veranstaltung zum Hochwasserschutz in Bad Schandau mit, dass das angestrebte Schutzziel bei Hochwasser im Oberen Elbtal nicht erreichbar sei und jeder Bürger in Flussnähe Eigenvorsorge zu treffen habe. Das ist für mich nicht akzeptabel. Auch das Obere Elbtal braucht einen wirksamen Hochwasserschutz, der Internationale Hochwasserrisikomanagementplan für die Elbe muss ab Schmilka und nicht erst kurz vor Dresden gelten.

Heute stimmen wir über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab, zu dessen Zielen gehört, für den Bau von Hochwasserschutzanlagen die Möglichkeiten für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren auszuschöpfen.

Auch soll es in diesen Gebieten Neuregelungen für ein „hochwasserangepasstes Bauen“ sowie ein Verbot neuer Heizölverbrauchsanlagen geben.

Mit dem Gesetz soll das nationale Hochwasser-Schutzprogramm in Höhe von ca. 5,5 Milliarden Euro flankiert werden. Die Umsetzung ist jedoch unzureichend.

Wir meinen: Die Flüsse brauchen mehr Raum, Bodennutzung muss so weit als möglich die Wasseraufnahme des Bodens gewährleisten. Für DIE LINKE heißt das Zauberwort HochwasserVORsorge. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfehlt dieses Ziel.

Für mich sehr problematisch sind die zu erwartenden Auswirkungen auf den Städtebau. In der Anhörung im Umweltausschuss wurde darauf hingewiesen, dass „Risikogebiete“ nicht hinreichend abgegrenzt seien, was hinsichtlich der Restriktionen für Bauleitplanung und Bauweise zu großen Schwierigkeiten führen kann.

Auch müssen die Lasten gerecht verteilt werden. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung kommen auf die Bürgerinnen und Bürger über eine Milliarde Euro zu, auf die Wirtschaft knapp 22 Millionen Euro, auf die Verwaltungen in den Ländern nicht mal 3 Millionen und für den Bund entsteht gar kein Erfüllungsaufwand.

Bei dem Gesetzentwurf, der auf der Zielgeraden noch nachgebessert wurde, wird sich DIE LINKE der Stimme enthalten, ebenso zum Entschließungsantrag der Koalition. Neben dem Gesetzentwurf liegt heute auch das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ zur Abstimmung vor.

Damit soll verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen investiert und neue Akzente in Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung gesetzt werden. Die ökologische Entwicklung von Flüssen und ihrer Auen soll unterstützt und ein Biotopverbund von nationaler Bedeutung geschaffen werden.

Dieses Bundesprogramm wird auch seitens der LINKEN positiv bewertet, dem Entschließungsantrag der Koalition können wir dennoch nicht zustimmen.

Wir haben im Ausschuss sechs konkrete Kritikpunkte benannt, auf die ich heute aus Zeitgründen leider nicht näher eingehen kann. Deshalb will ich hier nur einen herausgreifen:

Es ist essentiell für die Wirkung des Programms, dass andere Vorhaben der Bundesregierung dem damit verbundenen Ziel nicht entgegenwirken. Die geplanten Weser- und Elbvertiefungen sind daher definitiv kontraproduktiv.

Jetzt gilt es, die Ziele aus diesem Programm gemeinsam mit den Ländern und Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft durch konkrete Maßnahmen umzusetzen.

Dies wird – so meine Hoffnung – auch dem Nationalpark in der Sächsischen Schweiz, den Bewohnern der Region und ihren Gästen zu Gute kommen und dies nicht nur heute, sondern auch in der nahen und fernen Zukunft.