Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages stellt BND-Reform vernichtendes Zeugnis aus

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages stellt BND-Reform vernichtendes Zeugnis aus

„Die Koalitionsfraktionen haben es nun schwarz auf weiß, dass ihr Gesetzesvorhaben zur Reform des BND einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhält. Der Gesetzentwurf der Koalition öffnet die Tür zur weiteren Massenüberwachung und wahrt weder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch den der Gleichbehandlung“, erklärt Dr. André Hahn (DIE LINKE), Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und derzeit auch dessen stellv. Vorsitzender, zu dem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Ein Schwerpunkt der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes „Verfassungsfragen des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ ist die Frage, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, zum Abgreifen von Daten an Datenaustauschpunkten (Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier: „Beschränkungen der Telekommunikationsfreiheit durch den BND an Datenaustauschpunkten“) durch den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung beseitigt werden. Das ist in vielen Punkten offensichtlich nicht der Fall.

André Hahn: „Der wissenschaftliche Dienst kommt darüber hinaus zu der Erkenntnis, dass der Einsatz von Selektoren und die automatische Datenweitergabe an ausländische Dienste auch mit dem geänderten BND-Gesetz nicht unproblematisch erscheinen. Egal wie man es dreht und wendet, das massenhafte und anlasslose Ausspähen wird auch durch die ohnehin fragwürdige Reform des BND-Gesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Der Versuch, die bisherige illegale Praxis schlicht zu legitimieren, wird scheitern.

Mein Fazit: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages trifft zum Entwurf der Koalition für eine Novelle des BND-Gesetzes ein vernichtendes Urteil. Anstatt nach jedem Skandal, den die Geheimdienste produzieren, im Nachgang die gesetzliche Grundlage für ihr Handeln auszuweiten, ist es an der Zeit, die Tätigkeit der Dienste grundsätzlich in Frage zu stellen.“

Hinweis: Am 6. September, 17 Uhr, lädt die Bundestagsfraktion DIE LINKE zu einem öffentlichen Fachgespräch „Quo vadis BND?“ in den Bundestag (Reichstagsgebäude, Stresemann-Saal) ein.