Bau der B 169 zwischen der B 6 und Salbitz ist offen

„Ob überhaupt und wenn ja, wann der dritte Bauabschnitt der Bundesstraße 169 zwischen der B 6 und Salbitz realisiert wird, ist noch völlig offen. Das ist für die Region Riesa und den Kreis Meißen eine sehr unbefriedigende Situation“, so der Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Dr. André Hahn, zur Antwort der Bundesregierung auf seine schriftliche Anfrage.

In der Antwort führt der (noch amtierende) Staatssekretär aus dem Bundesverkehrsministerium, Jan Mücke (FDP), aus: „Belastbare Aussagen zu einem Baubeginn und einer Fertigstellung des 3. Bauabschnittes der B 169 zwischen der B 6 und Salbitz sind … derzeit nicht möglich.“

Dazu MdB Dr. André Hahn: „Vor der Wahl gab es ganz andere Töne aus dem Bundesverkehrsministerium. Nun lässt man die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen der Region im Regen stehen. Das ist in jeder Hinsicht inakzeptabel. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag sind die Möglichkeiten der Opposition objektiv begrenzt. Deshalb erwarte ich vom CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas de Maizière, dass er seinen Einfluss als Regierungsmitglied nutzt, dass die Baumaßnahme nicht länger verschoben, sondern endlich konkret in Angriff genommen wird.“

Hier der vollständige Wortlaut:

Schriftliche Frage Nr. 199/November 2013 des Abgeordneten Dr. André Hahn

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Realisierung und Finanzierung des dritten Bauabschnittes der Bundesstraße 169 gesichert, und welche zeitliche Planung gibt es derzeit für die Fertigstellung des für den Kreis Meißen, die Region Riesa und auch den noch amtierenden Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium Jan Mücke (siehe Pressemitteilung 204/2012 des BMVBS vom 24.09.2012) wichtigen Bauvorhabens?

Antwort von Jan Mücke, Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Für den zwischen der B 6 und Salbitz gelegenen 3. Bauabschnitt der B 169 wurde Ende 2006 der Antrag auf Planfeststellung gestellt. Im Planfeststellungsverfahren mussten ergänzende Untersuchungen zum Artenschutz und zu weiträumigen Alternativvarianten unter Berücksichtigung der aktuellen Landesverkehrsprognose 2025 erarbeitet werden. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurde eine Umplanung des 3. Bauabschnittes erforderlich. Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung liegt zurzeit der geänderte Vorentwurf zur Erteilung des Gesehenvermerkes vor. Danach kann das Planfeststellungsverfahren wieder aufgenommen werden.

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und Vorliegen von bestandskräftigem Baurecht wird in den jährlich stattfindenden Haushalts- und Finanzierungs-programmbesprechungen mit dem Freistaat Sachsen zu erörtern sein, welche weiteren Bedarfsplanprojekte finanziert werden können. Belastbare Aussagen zu einem Baubeginn und einer Fertigstellung des 3. Bauabschnittes der B 169 zwischen der B 6 und Salbitz sind deshalb derzeit nicht möglich.