Massenüberwachung von Migrantenorganisationen und Kriminalisierung kurdischer Vereine umgehend beenden!

„Daten zu knapp 15.000 Migrantenorganisation werden auf Grundlage einer diskriminierenden Regelung im öffentlichen Vereinsrecht beim Bundesverwaltungsamt (BVA) erfasst. Diese Praxis ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich und gehört abgeschafft. Dass bei politischen Migrantenvereinen sogar ganze Mitgliederlisten geführt und Informationen zu kurdischen Organisationen ohne besonderen Anlass an den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt weitergeleitet werden, ist absolut inakzeptabel“, erklärt Dr. André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Überwachung von Migrantenorganisationen“ (BT-Drucksache 19/12101).

Hahn weiter: „Die weitreichenden Auskunftspflichten, denen Migrantenorganisation unterliegen, behindern die demokratische Teilhabe dieser Vereine am politischen Leben und greifen tief in Grundrechte ihrer Mitglieder ein. Die Bundesregierung hat einen einseitigen ordnungsrechtlichen Fokus auf Zugewanderte und ihre Vereine, wenn sie diese diskriminierende Überwachung mit einer angeblichen ‚besonderen Gefahr‘ begründet, Deutschland könne in politische Auseinandersetzungen mit anderen Staaten verwickelt werden. Tatsächlich sind Migrantenorganisationen heute ein unverzichtbarer Teil einer vielfältigen Bürgergesellschaft. Zahlreiche Migrantenorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag für das kulturelle und politische Leben in unserem Land.

Die anlasslose Übermittlung von Informationen zu kurdischen Vereinen – darunter Mitgliederlisten – an Sicherheitsbehörden stellt kurdische Organisationen unter einen Generalverdacht und offenbart einen mehr als fragwürdigen Blick der Bundesregierung auf kurdischstämmige Menschen in Deutschland.“