LINKE wollen neues Gesetz für mehr und unbefristete Gemeinschaftsschulen als eigenständige Schulart in Sachsen

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes der LINKEN „Gesetz zur Regelung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Einrichtung, Betrieb und unbefristete Fortführung von Gemeinschaftsschulen im Freistaat Sachsen“ sagte der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Durch den Koalitionsvertrag der CDU und SPD aus dem Jahre 2004 und die Leitlinien für Gemeinschaftsschulen des Kultusministeriums vom Juli 2005 gab es in Sachsen erstmals die Möglichkeit für Schulträger, Gemeinschaftsschulen zu errichten. Das ist eine der wenigen positiven Hinterlassenschaften der letzten Wahlperiode. Bislang erfolgte die Einrichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsschulen im Rahmen des § 15 Schulgesetz als Schulversuch „Schulen mit besonderen pädagogischem Profil/Gemeinschaftsschulen“.

Für den Schulversuch ist eine Laufzeit von mindestens sechs Jahren und im Erfolgsfalle der reguläre Weiterbetrieb vorgesehen. Neun Mittelschulen beteiligten sich seit 2006 am laufenden Schulversuch. Eltern nehmen für ihre Kinder den Schulversuch mit großem Interesse wahr. Die

Anmeldezahlen für die 5. Klassen im kommenden Schuljahr 2010/2011 an den Gemeinschaftsschulen sind sehr gut, z. B. Chemnitzer Schulmodell 100,  Geithain 85, Moritzburg 101, Zittau 95, Dresden-Pieschen 82. Viele andere Schulen wären froh, über solche Anmeldezahlen verfügen zu können.

Im September 2009 erklärten CDU und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung den Schulversuch „Schule mit besonderem pädagogischem Profil/Gemeinschaftsschulen“ ohne jede Not für beendet, und vor allem ohne überhaupt die abschließende Evaluation abzuwarten. Wir halten dies für unverantwortlich. Offenbar wird alles getan, damit nichts von der Regierungsbeteiligung der SPD übrig bleibt. Die Gemeinschaftsschulen sind es aber unbedingt wert, erhalten zu bleiben.

Unser Gesetzentwurf zielt auf die Überführung des Schulversuchs in eine schulgesetzlich geregelte Schulart. Der Gesetzentwurf vollzieht damit einen Modernisierungsschritt im sächsischen Schulwesen und schafft Rechtssicherheit für die Schulträger, die Eltern und die Schüler und Schülerinnen bei dem Betrieb und der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen im Freistaat Sachsen. Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Schule und Sport.