LINKE fordert mit Dringlichem Antrag sofortige Umsetzung des Berichts des Datenschutzbeauftragten zur Handydatenaffäre

Die Fraktion DIE LINKE hat heute in einem Dringlichen Antrag, über den voraussichtlich am Mittwoch der Sächsische Landtag entscheiden muss, umgehende Konsequenzen aus dem Sonderbericht des Datenschutzbeauftragten zur Handydatenaffäre gefordert. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Die vom Datenschutzbeauftragten erhobenen Forderungen müssen angesichts der festgestellten zahlreichen massiven Rechts- und Datenschutzverstöße umgehend erfüllt werden. Dazu gehört u. a. die Benachrichtigung der namentlich bekannten Betroffenen, Löschung der zur Strafverfolgung nicht erforderlichen Daten und Erstellung eines Konzepts zur Reduzierung von Datenerfassung bei künftigen Fällen. Zugleich muss die Bundesratsinitiative der Staatsregierung „zur Neuregelung der nichtindividualisierten Verkehrsdatenerhebung“ unverzüglich zurückgezogen und in einer neuen Fassung, die die Forderungen und Maßstäbe des Datenschutzbeauftragten berücksichtigt, wieder eingebracht werden.

Die Ankündigung eines „Gegengutachtens“ im Auftrag des Innministeriums ist höchst befremdlich: Dies ist nicht nur ein Misstrauensvotum der Regierung gegen den vom Parlament mit großer Mehrheit gewählten Datenschutzbeauftragten, das wir ebenso entschieden zurückweisen wie u. a. auch offenbar überstürzte wie ungerechtfertigte Kritik aus Teilen der Justiz. Herr Schurig hat nicht mehr und nicht weniger getan, als nach Verfassung und Gesetz seine Aufgaben zu erfüllen. Das zu respektieren ist ein Gebot der verfassungsmäßigen Ordnung – die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten ist ebenso geschützt wie die Gerichte.

Es kann zudem nicht sein, dass Fragen von Abgeordneten zu diesem Komplex in Ausschüssen mit Verweis auf laufende Verfahren nicht beantwortet werden, nun aber offenbar derartige Daten an einen externen Gutachter übermittelt werden, um im Auftrag der Regierung die Rechtsverstöße von Ermittlungsbehörden zu rechtfertigen. Wir fordern die CDU/FDP-Koalition auf, den Weg frei zu machen für die Wiederherstellung unbeschädigter Rechtsstaatlichkeit in Sachsen – und der Behandlung des Dringlichen Antrags und seinem Inhalt zuzustimmen.

Die Dringlichkeit des Antrags ist in doppelter Hinsicht offenkundig: Der Sonderbericht des Datenschutzbeauftragten lag nach regulärem Antragsschluss vor – und die Regierung ist nicht gewillt, ihn angemessen in die Tat umzusetzen.