Erklärung vor der Landespressekonferenz zur Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen mich

Genau jetzt sollte eigentlich im Dresdner Amtsgericht der Prozess gegen mich wegen meiner federführenden Beteiligung an den friedlichen Protestaktionen gegen den geplanten Nazi-Aufmarsch am 13. Februar 2010 fortgesetzt werden. Heute Morgen ist das Verfahren gegen mich endgültig und ohne jede Auflage eingestellt worden. Sowohl mir als Betroffenen wie auch vielen Beobachtern drängt sich die Frage auf, warum das mehr als zweieinhalb Jahre gedauert hat. Und natürlich kann und will ich Ganze nicht unkommentiert lassen. 

Ich will in aller Deutlichkeit sagen: Ich bin sehr zufrieden und auch ein Stück erleichtert. Es war anstrengend, aber es hat sich gelohnt! 

Der Strafbefehl über 3.000 EUR, der gegen mich ergangen war, ist mit der Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens aufgehoben, ich brauche auch die ursprünglich geforderte Geldzahlung von 500 EUR nicht entrichten, die Verfahrenskosten fallen der Staatskasse zur Last und auch meine Auslagen, z.B. für die anwaltliche Unterstützung, werden komplett erstattet.

Damit besteht nicht mehr der geringste Zweifel, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe sich als unhaltbar erwiesen haben. Die Art und Weise der Erledigung des Verfahrens kommt einem Freispruch gleich.

Gegen einen Freispruch durch das Gericht hätte die Staatsanwaltschaft allerdings noch in Berufung gehen können, und die Sache hätte sich dann womöglich noch über viele Monate hingezogen. Die jetzige Einstellung ist endgültig, und darüber bin ich auch insofern erleichtert, dass mich nun wieder voll auf meine politischen Aufgaben konzentrieren kann, und Sie wissen ja, dass ich im kommenden Jahr für den Deutschen Bundestag kandidieren möchte. 

Natürlich bin ich froh und erleichtert darüber, dass nunmehr wohl auch klar ist, dass für den friedlichen Widerstand und die erfolgreiche Blockade gegen den Nazi-Aufmarsch im Jahr 2010 niemand mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. Es war ja ohnehin schon eine abenteuerliche Konstruktion und zugleich ein Politikum, dass von den mehr als 12.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Protestaktionen ganze vier angeklagt wurden und vor Gericht gestellt werden sollten, und das waren ganz zufällig jeweils die Fraktionsvorsitzenden der LINKEN aus den Landtagen in Thüringen, Hessen und hier in Sachsen. 

Nachdem der Prozess gegen mich beendet ist, müssen natürlich nun auch die Verfahren gegen Janine Wissler, Willi van Ooyen und Bodo Ramelow unverzüglich eingestellt werden.

Abgesehen davon, dass auch sie sich nichts haben zu schulden kommen lassen, kann man ja wohl nicht ernsthaft den damaligen Vorsitzenden der gastgebenden Fraktion, die zu der Fraktionssitzung unter freiem Himmel eingeladen hatte, de facto von allen Vorwürfen freisprechen, und die Gäste, die aufgrund ihrer Abwesenheit im Vorfeld und auch wegen mangelnder Ortskenntnis bei der Organisation der Protestaktionen ganz objektiv keine federführende Rolle spielen konnten, weiter als vermeintliche „Rädelsführer“ juristisch verfolgen. Auch diese Farce muss jetzt ein Ende haben. 

Am 13. Februar 2010 gelang es nach vielen Jahren der Unentschlossenheit und des Streites über die wirkungsvollsten Formen des Protestes das erste Mal, den Nazi-Aufmarsch durch die sächsische Landeshauptstadt zu verhindern. Das war dem zivilgesellschaftlichen Engagement vieler tausend Menschen zu verdanken, und ich war einer von ihnen. Darauf bin ich nach wie vor stolz.

Fakt ist: Die Nazis konnten auch 2011 und 2012 in Dresden nicht wie gewollt  marschieren, und ob sie 2013 überhaupt noch einmal bundes- oder gar europaweit mobilisieren können, ist derzeit völlig offen und eher fraglich, denn deren Teilnehmerzahlen sind kontinuierlich zurückgegangen. Die Gegenaktivitäten waren also erfolgreich, und ich hoffe sehr, dass der braune Spuk in Sachsen und anderswo möglichst bald der Vergangenheit angehört. 

Ich bleibe dabei: Es war ein gravierender Fehler, dass die Regierenden hierzulande vor allem dafür plädierten, den Nazi-Aufmarsch möglichst zu ignorieren und fast alles dafür taten, diejenigen zu kriminalisieren, denen das zu wenig war und die sich aktiv dagegen zur Wehr setzen wollten. Das jedoch ermutigte die Nazis, immer wieder hierher zu kommen.

Gewerkschaften, Oppositionsparteien, engagierte Dresdner Bürgerinnen und Bürger bis hinein in kirchliche Kreise und nicht zuletzt auch antifaschistisch-demokratische Gruppierungen bundesweit versuchten daraufhin über mehrere Jahre hinweg, eine breite Widerstandsbewegung zu organisieren, was nur teilweise gelang, nicht zuletzt deshalb, weil neben der Landesregierung auch die Stadtverwaltung viel zu lange keine klare Position bezog.

Selbst in offiziellen Bescheiden über die Genehmigung oder Versagung von Versammlungen wurde immer wieder von einem rechten und einem linken Lager gefaselt, die unter allen Umständen getrennt werden müssten.                                                                                                                                                                                                                                                Ich habe dazu vor Gericht ausgeführt: Friedlicher Widerstand gegen neofaschistische Umtriebe ist weder politisch motivierte Kriminalität, noch a priori Links, sondern ist eigentlich Verfassungsauftrag aller Demokraten, und ich finde, gerade Abgeordnete der demokratischen Parteien sollten dabei mit in der ersten Reihe stehen.

Stattdessen haben wir mit Erschütterung erfahren müssen, dass ein rechtes Terrornetzwerk namens NSU über mehr als ein Jahrzehnt in Sachsen untertauchen und von hier aus schwerste Verbrechen und zehn Morde begehen konnte, angeblich ohne, dass die Polizei, dass die Justiz oder auch der Verfassungsschutz irgendetwas davon mitbekommen haben. Diejenigen aber, die gemeinsam mit vielen anderen rechtzeitig und wirkungsvoll etwas gegen das Erstarken der Nazi tun wollten, werden hier in Sachsen vor Gericht gestellt. Sicher nicht nur für mich ein völlig absurder Vorgang! 

Zumindest mein Verfahren ist ja nun zum Glück beendet, und dennoch ist das Ganze natürlich nicht wirkungs- und folgenlos geblieben. Seit April 2010 sind zu meinem Fall beinahe 600 Presseartikel erschienen. Funk- und Fernsehbeiträge nicht mitgezählt, Die Überschriften und Kernaussagen dieser Artikel waren naturgemäß sehr vielfältig. Ich kann hier nur einige nennen: „Staatsanwalt jagt roten Hahn“,  „Hahn verliert Immunität wegen Sprengung einer Versammlung“, „Linken-Chef wird vor Gericht gestellt“ „Hahn muss sich vor Gericht verantworten“ und „Hahn drohen bis zu drei Jahren Haft“. 

Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, was dies für einen Spitzenpolitiker bedeutet, der sich wirklich nichts hat zu schulden kommen lassen. Und natürlich hat mich das gesamte Verfahren bin hin zur Aufhebung der Immunität durch eine Mehrheit von CDU, FDP und NPD im Landtag in meiner politischen Handlungsfähigkeit in erheblichem Maße beeinträchtigt.

Als damaliger Oppositionsführer hier im Landtag konnte ich unter keinen Umständen auf das – wie ich nach wie vor finde – „vergiftete“ Angebot der  Dresdner Staatsanwaltschaft eingehen.                                                                 Erstens hatte ich definitiv nichts Strafbares getan, zweitens enthielt das Schreiben der Staatsanwaltschaft nachweisbar Falschbehauptungen (z.B. dass wir trotz mehrfacher Aufforderung der Polizei den Platz nicht verlassen hätten). Und zum dritten wurden die vier Fraktionschefs der Linken seitens der Staatsanwaltschaft wiederholt als „Rädelsführer“ bezeichnet und hatte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in mehreren Interviews von einer „Geldbuße“ bzw. „Geldstrafe“ gesprochen und damit den Eindruck erweckt, dass ich vor Einstellung des Verfahrens eine Schuld anerkennen müsse. 

Zudem waren die Ermittlungen gegen mehrere meiner Abgeordnetenkollegen bereits ohne Auflagen eingestellt worden, und im Strafrecht ist es eben nicht möglich, einen Fraktionsvorsitzenden aufgrund seiner herausgehobenen Funktion quasi stellvertretend für die gesamte Fraktion vor Gericht zu stellen. Das ist eine ganz grundsätzliche Frage, bei der wir keinen Präzedenzfall zulassen konnten, und ich bin dankbar dafür, dass zumindest die Abgeordneten von SPD und Grünen in meinem Fall auch eine missbräuchliche Strafverfolgung befürchteten und daher im Landtag geschlossen gegen die Aufhebung meiner Immunität gestimmt haben. Übrigens ein einmaliger Vorgang in Sachsen! 

Die Koalition von CDU und FDP stimmten bekanntlich gemeinsam mit der NPD zu und machten damit den Weg frei für den Prozess gegen mich.                                                                                                                                                                Mehrere CDU-Kollegen kamen nach der Abstimmung im Parlament entschuldigend zu mir und sagten, wenn sie vorher gewusst hätten, was ich in meiner Rede dargelegt habe, dann hätten sie einer Aufhebung meiner Immunität nicht zugestimmt. Allerdings habe ihr Fraktionschef Flath ja schon in der Presse erklärt, dass die CDU für die Aufhebung der Immunität sei. Da hätten sie ja gar nicht mehr anders können.

Ich will das nicht weiter bewerten, zumal ich gesehen habe, dass einzelne Unions-Abgeordnete weder bei der Frage nach Ja noch bei Nein oder Stimmenthaltung den Arm gehoben haben. Diese Kollegen haben meinen Respekt, aber der ganze Ablauf zeigt natürlich, dass es letztlich doch um ein politisch motiviertes Verfahren gegangen ist.

Im Übrigen habe ich natürlich meine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft bzw. vor der Landespressekonferenz auch an die Vorsitzenden der CDU- und der FDP-Fraktion geschickt und ausdrücklich angeboten, dort auch Rede und Antwort zu stehen. Ich habe weder eine Antwort geschweige denn eine Einladung in die Fraktionen erhalten. Auch das sagt einiges über den Stand der politischen Kultur hier in Sachsen. 

Und das bleibt eben leider auch im Bereich der Justiz nicht ohne Wirkung, wie das Verfahren gegen mich gezeigt hat. Ich verzichte darauf, hier den ganzen Ablauf am 13. Februar 2010 und danach noch einmal darzustellen. Die allermeisten von Ihnen kennen die Fakten. Deshalb nur noch mal im Zeitraffer: 

Wir wollten damals zum Albertplatz und wurden bereits vor dem Bahnhof Neustadt auf der Hansastr. von einer Polizeikette aufgehalten. Ein Weiterkommen war nicht möglich. Wir meldeten uns bei der Einsatzleitung der Polizei als Abgeordnete an und blieben auch in den folgenden Stunden in engem Kontakt. Mehrfach haben Mitglieder des Landtags Informationen der Polizei an die anderen Demonstranten weitergegeben, sie fungierten quasi als Mittler, um einen friedlichen Verlauf der Gegenkundgebung sicherzustellen. Wir als Abgeordnete waren zu jeder Zeit absolut kooperativ und die vor Ort tätigen Beamten im Übrigen auch.

Ich will nochmals ausdrücklich feststellen: Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Aufforderung der Polizei, den Platz zu verlassen und es wurde auch kein Platzverweis ausgesprochen. Was soll man als gewählter Volksvertreter eigentlich noch tun, um Konfrontationen möglichst vermeiden zu helfen? Und in Sachsen wird man dann dafür sogar vor Gericht gestellt. Wo sind wir eigentlich hingekommen? Ausgangspunkt für das Verfahren gegen mich waren drei Strafanzeigen von Nazis. Eine kam direkt aus der NPD-Fraktion im Landtag. Auch das spricht für sich…

Ich betone noch einmal: Wir als LINKE und auch ich als damaliger Vorsitzender der sächsischen Landtagsfraktion haben uns immer als Teil der Protestbewegung gegen die Nazis gesehen, nie eine Führungsrolle beansprucht oder real innegehabt. Sämtliche Gegendemonstranten waren freiwillig an diesem Ort. Auch deshalb ist die von der Staatsanwaltschaft wiederholt verwendete Formulierung von den „Rädelsführern“ eine absolute Unverschämtheit. 

Oberstaatsanwalt Schär, der in meinem Verfahren die Anklage vertrat, hat diesen Begriff nie verwendet, wohl aber die offiziellen Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft. Und so etwas bleibt nicht ohne Wirkung. 

Wer heute bei „google“ die Worte „Rädelsführer“, „Hahn“ und „Dresden“ eingibt, bekommt sage und schreibe nunmehr fast als 15.000 Einträge angezeigt. Schaut man bei Wikipedia nach, so ist ein „Rädelführer“ der Anstifter bzw. der Anführer eines Aufruhrs oder einer Verschwörung und man erfährt zudem, dass der Ausdruck ausschließlich in negativem Zusammenhang verwendet wird. Da stellt sich ganz zwangsläufig die Frage, was die Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft mit ihrer Wortwahl beabsichtigten. 

Gestern Abend nun gab es dann plötzlich eine Agenturmeldung bei dapd, dass der Prozess gegen mich voraussichtlich vor der Einstellung stehe. Ein diesmal namentlich nicht genannter Sprecher der Staatsanwaltschaft soll dazu erklärt haben, dass inzwischen nicht mehr widerlegt werden könne, dass ich bei der Planung und Vorbereitung der Anti-Nazi-Proteste nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe.

Wenn Staatsanwaltschaft und Gericht nicht mehr weiterwissen, dann wird man in Sachsen quasi über Nacht vom „Rädelsführer“ zum nachgeordneten Statisten.

Ich selbst habe ja bezogen auf den 13. Februar 2010 bekanntlich nie eine Führungsrolle beansprucht, aber die 180-Grad-Wendung der Staatsanwaltschaft ist schon mehr als bemerkenswert.

Alles, was ich im Gerichtssaal zu meiner Verteidigung vorgetragen habe, war der Staatsanwaltschaft seit langem und bereits vor Aufhebung meiner Immunität bekannt. Auf die Formfehler im Immunitätsverfahren und die ungeklärte Rechtslage beim Versammlungsgesetz will ich hier gar nicht eingehen.   

Vor Gericht selbst hatte die Beweisaufnahme noch gar nicht richtig begonnen und nicht ein einziger der etwa 40 Zeugen war vernommen worden. Dennoch nun die Einstellung des Verfahrens, die ja auf Anregung der Vorsitzenden Richterin erfolgte. Über die Motive will ich nicht spekulieren, aber üblicherweise wird ja so etwas wohl nicht vorgeschlagen, wenn das Gericht eine Verurteilung zulasten des Angeklagten beabsichtigt. Das war hier ganz offensichtlich nicht der Fall.

Deshalb gab es für mich keinen Grund, den Vorschlag des Gerichts zur Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung nicht zu akzeptieren, denn auch nach womöglich monatelangen Zeugenvernehmungen wäre im Kern das Gleiche herausgekommen, nur dass die Staatsanwaltschaft dann noch hätte in Revision gehen können, was jetzt nicht mehr möglich ist.

Und ich glaube, auch die allermeisten Beobachter und Medienvertreter hätten kaum Verständnis dafür, wenn ich den Vorschlag der Richterin abgelehnt hätte und der Prozess über viele Monate weitergegangen wäre, obwohl das Ergebnis eigentlich schon feststand. 

Zudem hatte ich bekanntlich schon mehrfach auf die Einstellungsverfügungen gegen unserer Parlamentarischen Geschäftsführer Klaus Tischendorf sowie weitere Abgeordnete verwiesen, in denen es u.a. hieß: „Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben.

Die Schuld wäre als gering anzusehen.“ Und weiter wurde ausgeführt: „Die Teilnehmer der ‚Blockade’ haben sich ohne körperlichen Widerstand gegen eingesetzte Polizeikräfte und ohne sonstige körperliche Gewalt durch einfaches Stehenbleiben dem beabsichtigten Marsch der JLO entgegengestellt.

Die ‚Blockade bildeten nicht einzelne Personen, sondern eine größere Menge (mehrere Tausend Bürger)… In der Gesamtschau wird hier wohl die Straßenblockade als Gewalt im Sinne des § 240 StGB angesehen werden müssen. Das kann indes aber dahingestellt bleiben, denn es fehlt bei den Teilnehmern der ‚Blockade’ an der Verwerflichkeit des Handelns… Das Motiv für das widerrechtliche Verhindern des Marsches war mithin ein anerkannt sittliches.“

Der Bundesvorstand der LINKEN, der sächsische Landesvorstand und auch ich selbst haben immer wieder betont, dass diese Begründung für alle Beteiligten an den friedlichen Protestaktionen gelten müsse und die noch laufenden Verfahren deshalb unverzüglich einzustellen sind. Dies ist in meinen Fall geschehen und sollte endlich auch bei meinen Kollegen aus Thüringen und Hessen erfolgen. 

Zum Schluss meiner Prozesserklärung vor dem Amtsgericht habe ich auf den großen deutschen Dichter und Denker Johann Wolfgang von Goethe verwiesen, der einmal formulierte: „Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.“

Ich war sehr gespannt darauf, ob es diesem Land, zunächst also hier in Sachsen, wirklich möglich ist, dass jemand, der nicht schläft und die Demokratie stärken will, verurteilt wird, weil er sich mit ausnahmslos friedlichen Mittel jenen entgegengestellt hat, die die Demokratie abschaffen und eine Diktatur errichten wollen. Heute nun steht fest: Ich jedenfalls bin nicht verurteilt, sondern faktisch freigesprochen worden, und darüber bin ich froh. 

Ich habe abschließend allen Anlass, mich bei all jenen Menschen zu bedanken, die mich in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren sehr unterstützt haben: In der Partei, in der Fraktion, natürlich bei meinem Anwalt Klaus Bartl, aber auch bei ganz vielen außerhalb meines politischen Spektrums. 

Ich habe zahlreiche Unterstützungsbriefe und –Mails erhalten, wurde auf vielfältige Art und Weise zum Durchhalten ermutigt. Selbst Kirchgemeinden haben angeboten, für mich zu sammeln, wenn ich wirklich verurteilt werden sollte. Erst am vorletzten Wochenende haben mir Gemeindemitglieder zum Gottesdienst in Königstein erklärt, dass mir weiter viel Kraft wünschen und für mich beten würden. Solche Begegnungen waren sehr berührend, gerade auch für jemanden wie mich, der nicht konfessionell gebunden ist. Dafür will ich mich auch gern einmal öffentlich bedanken.     

Es war und bleibt richtig, sich gegen Nazi-Aufmärsche zur Wehr zu setzen! Ich hoffe sehr, sich auch in den kommenden Jahren möglichst viele Menschen den Nazis ebenso entschlossen wie friedlich entgegenstellen. Und natürlich werde auch ich wieder dabei sein.

MdL Dr. André Hahn (re.) mit seinem Anwalt MdL Klaus Bartl (li.).